Original-Text der BI Würgassen, atomfreies Dreiländereck
Stellungnahme zur Antwort des BMUV zur kleinen Anfrage zum geplanten Bereitstellungslager in Würgassen, BT-Drucksache 20/858
Antworten aus dem BMUV sind lückenhaft, unzureichend und zeugen von mangelndem Interesse
Die Antworten aus dem Bundesumweltministerium auf die kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zeugen von mangelndem Interesse an den vielfach benannten Defiziten der Standortherleitung durch die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) und den vielfältigen Standortmängeln in Würgassen. Diesbezüglich hat die Bürgerinitiative bereits vor einiger Zeit drei Folienpakete zum Faktencheck zusammengestellt, welche unter anderem Steffi Lemke übermittelt wurden und die jetzt unter www.atomfreies-dle.de/fakten öffentlich zugänglich sind.
Das BMUV zeigt sich mit den aktuellen Antworten, anders als die ehemaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Klaus Töpfer, zudem wenig kritisch gegenüber dem Vorgehen der BGZ. Während Herr Trittin ein „Vorgehen mit der Brechstange“ seitens der Bundesgesellschaft monierte und den Standort Würgassen allein aufgrund seiner schlechten Verkehrsanbindung, sowie den bestehenden Hochwassergefahren öffentlich „für tot“ erklärt hatte, forderte Herr Töpfer das Verfahren auf null zurückzusetzen und sprach von zerstörtem Vertrauen, welches zurückgewonnen werden müsse. Diesen Einschätzungen seitens des BMUV nicht zu folgen, lässt bestenfalls Unkenntnis vermuten. Andernfalls hätte in dem aktuell vorliegenden Antwortschreiben unter anderem hinterfragt werden müssen, warum der seit 2012 bestehende Kriterienkatalog zur Standortidentifikation für Zwischenlager schwach-/mittelradioaktiver Stoffe des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) keine Anwendung bei der Standortauswahl für das ZBL/LoK fand und gleich mehrfach Ausschlusskriterien der Entsorgungskommission des Bundes (ESK) und des BfS unbeachtet blieben. Würde man den sicherheitsrelevanten Vorgaben des ESK-Papiers aus 2018 eben soviel Gewichtung schenken, wie der Einschätzung der Notwendigkeit des ZBL/LoK durch die ESK, hätte Würgassen nie berücksichtigt werden dürfen. Stattdessen bei einem Vorhaben, dem im Antwortschreiben eine zentrale Rolle im Entsorgungskonzept des Bundes zugesprochen wird, substanzlos mit Verweis auf die Bewertung des Ökoinstituts zu tolerieren, dass lediglich eigens ausgewählte Kriterien mit willkürlicher Gewichtung durch die BGZ bei der Standortauswahl verwendet wurden, zeigt, wie wenig detailliert das BMUV das Vorgehen der Bundesgesellschaft betrachtet.
Auch der Umstand, dass es sich beim ZBL/LoK , anders als beim Endlager für hochradioaktive Abfälle, um ein Vorhaben mit „lediglich“ 30 Jahren Betriebszeit handelt, entbindet nicht von der Verantwortung eine möglichst sichere und umweltverträgliche Lösung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle herbeizuführen. Die Errichtung und der Betrieb des ZBL/LoK, mit seinen mehrfach täglichen An- und Abtransporten von Gefahrgut auf Straße und Schiene, wird die betroffene Region über Jahrzehnte prägen und Risiken zentralisieren. Allein von daher haben die Menschen ein Recht auf ein qualifiziertes und transparentes Standortauswahlverfahren unter vollständiger Berücksichtigung der Unterlagen der ESK und des BfS – ohne wenn und aber.
Auch kann ein bevorstehendes Genehmigungsverfahren den bis dato ausgebliebenen qualifizierten Standortvergleich nicht ersetzen. Selbst wenn dargelegt würde, dass Würgassen für das Vorhaben geeignet ist, bliebe man einer Antwort auf die Frage, ob es sicherer und umweltverträglicher ginge, schuldig – in Verantwortung in der Sache, keinesfalls frei nach „St. Florian“. Nur zu gerne stellen wir uns mit Würgassen einem angemessenen Standortauswahlverfahren auf Basis bestehender Unterlagen.