BISS Mitglieder sind verärgert und fühlen sich (leider) bestätigt!
…. Nov-2017, Dez-2020, Mai-2022 und wie geht’s weiter?
Es ist mal wieder was bei Eckert & Ziegler passiert, aber es bestand „Keine Gefahr für die Bevölkerung“, obwohl immer noch niemand weiß, wie das radioaktive C14 (Halbwertszeit 5730 Jahre) eigentlich einen ganzen Monat lang unerkannt entwichen ist und die Messungen zum Zeitpunkt der Aussage (offiziell) noch gar nicht ausgewertet waren. Die Gutachter des NLWKN reagieren mit der Untersuchung von Bodenproben und Bewuchsproben immer erst hinterher, wenn der Störfall bereits passiert ist und die Bevölkerung der Gefährdung bereits ausgesetzt war.
Mit der Bezeichnung „Ereignis der Kategorie eilbedürftig“ wird mal wieder verharmlost, obwohl die Ereignisse der letzten 10 Jahre in immer kürzeren Abständen passieren.
Und „eilbedürftig“ zählt nicht für die Benachrichtigung der Bevölkerung. Die Veröffentlichung für die Mai-Messung erfolgte erst am 10.Juni.
Und Jeder muss sich vor Augen halten, das Eckert & Ziegler Veröffentlichungen und Messungen nicht aus Verantwortungsbewusstsein durchführt, sondern weil sie von der BISS und juristisch klagenden Anwohnern dazu genötigt werden.
Seit 2013 existieren die 18 Auflagen des TÜV darüber, dass die hohe Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler nicht gerechtfertigt ist.
Durch die Auflagen angestoßen wurden auch die zuvor nicht durchgeführten Messungen der täglichen, monatlichen und jährlichen radioaktiven Abluft-Werte mit Abhängigkeit zu den Kaminen.
Erst seit der juristischen Klage der Anwohner, mit Unterstützung der BISS, im Dezember 2019 arbeitet das Landesumweltministerium verstärkt an der Umsetzung der TÜV-Auflagen. Und erst im September 2020 wurde eine erste Einschränkung der Strahlengenehmigung zur Messung und Abgabe von radioaktiver Abluft erlassen.
Weitere Einschränkungen folgten, allerdings erst im Mai 2021.
Und bauliche Brandschutzvorgaben werden von Eckert & Ziegler seit 2017 nicht umgesetzt. Und weitere Einschränkungen fehlen immer noch.
Was sehen wir jetzt?
– Es gibt fehlerhafte Betriebsabläufe, sodass radioaktive Störfälle einen Monat lang unentdeckt bleiben können.
– Diese fehlerhaften Betriebsabläufe wurden vom TÜV bereits abgenommen.
– Ein Aussetzen der Produktion bedeutet, dass es einen systematischen Fehler gibt, der noch nicht entdeckt worden ist, aber trotzdem darf die Produktion in „geringerem“ Umfang wieder aufgenommen werden.
Aus Sicht der BISS sind die Voraussetzungen für eine gültige Strahlengenehmigung und die Fortsetzung der Produktion nicht vorhanden.
… und wie geht’s weiter?
Ohne die Arbeit der BISS und die Klage der Anwohner wäre das Gefährdungspotential der Atomfirma Eckert & Ziegler in Braunschweiger Wohngebieten noch größer, als es sich jetzt bereits darstellt.
Und wie positioniert sich die Stadt Braunschweig und der Oberbürgermeister?
Wir sind verärgert.