Ehemalige Bezirksbürgermeisterin verteidigt Eckert & Ziegler

Die Bezirksratsfrau und ehemalige Bezirksbürgermeisterin Heidemarie Mundlos (CDU) hat am Samstag, den 11. Februar die Jahreshauptversammlung der Siedlergemeinschaft Wenden-Thune-Harxbüttel genutzt, um ihre politischen Ansichten zum Thema Eckert & Ziegler zu verbreiten. Dabei wurde auch ein Papier verteilt, das einige Fehler enthält, die ich hier klarstellen möchte:

  1. Es ist richtig, dass Kinder bei der Risikobewertung infolge ionisierender Strahlung besonders beachtet werden sollten. Leider ist das nicht Realitität. Die Strahlenschutzverordnung unterscheidet nicht zwischen erwachsenen Männern und Kindern, sie nennt keine besonderen Vorkehrungen oder Grenzwerte im Bereich von Kindergärten oder Schulen. Frau Mundlos führt hier die Leser in die Irre.
  2. Frau Mundlos behauptet, Grenzwerte würden aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt. Das ist nicht richtig: Wie unter anderem auf dem Hearing am 25.01. zu erfahren war, basieren heutige Grenzwerte noch immer auf den veralteten Erkenntnissen der Atombombenabwürfe des zweiten Weltkriegs und auf der Annahme der Auswirkungen auf einen gesunden, erwachsenen Mann. Es gibt zahlreiche neuere Erkenntnisse über die Auswirkungen von Niedrigstrahlung, insbesondere auf geborene und ungeborene Kinder. (siehe auch Hearing ab 0:37:14).
    Frau Mundlos erwähnt auch das grundsätzlich geltende Minimierungsgebot. Wie ist dies mit der Tatsache zu vereinbaren, dass die Jahresmesswerte am Zaun des Zwischenlagers in Gorleben bei ca. 0,3 Millisievert/Jahr liegen, während sie bei Eckert & Ziegler in Thune, wo man doch so harmlose Dinge tut, am Zaun Jahr für Jahr nicht unter 1 Millisievert liegen? Liegt die Vermutung nicht nahe, dass man hier entweder viel gefährlichere Strahlungsquellen lagert als man zugibt oder aber das Minimierungsgebot mit Füßen tritt?
    Mir ist unbegreiflich, wie Frau Mundlos versuchen kann, höhere Werte zu verharmlosen, wo doch die Strahlenschutzverordnung ganz klar einen Grenzwert von 1 Millisievert/Jahr vorschreibt. Würde sie auch verteidigen, in Städten ruhig 80 km/h zu fahren, weil dabei ja auch nicht immer gleich ein Unfall passiert?
  3. Krebsfälle in Thune zu betrachten hat ein grundsätzliches Problem: Die Menge der untersuchten Fälle ist sehr klein. Betrachtet man große Mengen, so wie es in der KiKK-Studien getan wurde, kann man zu belastbaren Ergebnissen kommen.
  4. Die BISS weiß sehr wohl von den nicht-bindenden Wünschen, die Frau Mundlos in der Vergangenheit geäußert hat. Darüber hinaus teilen wir die Empörung über die fragwürdigen Solidaritätseinforderungen des BfS-Präsidenten König und halten unsere Region ebenfalls für solidarisch mit der Asse-Region, wenn auch teilweise aus anderen Gründen.
  5. Frau Mundlos behauptet, dass es seit 40 Jahren eine gute Nachbarschaft in Thune und Wenden mit den Firmen auf dem „Buchler-Gelände“ gäbe. Das stimmt nicht! Schon damals und auch im Laufe der Zeit gab es häufig Proteste gegen die Ansiedlung und gegen einzelne Vorgänge. Einen Ausschnitt spiegeln unsere Rückblicke wider.
    Frau Mundlos behauptet wörtlich: „Da werden aber auch Ängste geschürt und Andersdenkende verunglimpft.“ Frau Mundlos unterstellt unterschwellig, dass Kritiker nicht ein friedliches Miteinander anstrebten. Sie behauptet gar, es würde „Angst und Schrecken der Menschen instrumentalisiert“. Ich stelle fest: All das ist falsch! Frau Mundlos hört offensichtlich nicht zu. Sie selbst ist es, die mit solchen falschen Behauptungen die Atmosphäre unnötig aufheizt. Das ist bedauerlich.
  6. Selbstverständlich stimmen wir zu, dass es auch zahlreiche andere wichtige Themen in der Bezirkspolitik gibt. Dennoch drängt sich in Frau Mundlos‘ Text der Eindruck auf, dass sie in ihrem letzten Satz nicht wahr haben will, dass ein atommüllverarbeitender Betrieb in unserer Mitte ein großes Hindernis bei der „Gestaltung und Pflege des Lebens im Bezirk Wenden-Thune-Harxbüttel“ darstellen könnte.

22 Gedanken zu „Ehemalige Bezirksbürgermeisterin verteidigt Eckert & Ziegler

  1. Eine Frage, die sich mir zudem stellt: Warum benutzt Frau Mundlos für solch ein Schreiben den Briefkopf des Niedersächsischen Landtags?

  2. Und dass wir uns als Aktivisten bezeichnen würden, ist mir neu. Ich jedenfalls habe das noch nie getan und bin sicher, dass diese Aussage für die allermeisten Mitglieder der BISS ebenso gilt. Aktiv, ja, das sind wir. Aber aktivistisch – mit der Implikation „verbrecherisch und / oder gefährlich“ – nein!

    In meinen Ohren klingt diese Behauptung wie bewusste „Feindbildaktivierung“: In einem Stadtbezirk, der hauptsächlich bürgerlich geprägt ist, soll hier offenbar die alte Angst vor den „unberechenbaren Ökos“ geschürt werden.

    Das erscheint völlig unsinnig in einer Zeit, in der endlich, und zunehmend häufiger, Menschen unterschiedlichster Herkunft und unterschiedlichster Denkschulen projektbezogen zusammenarbeiten, um die beste Lösung für alle zu finden. Meiner Meinung nach ist Fraktions- und „Milieu“-Denken endgültig überholt. Wer Angst vor uns angeblichen Aktivisten hat, braucht nur zur nächsten BISS-Sitzung zu kommen, und die Angst ist gegessen.

  3. Was bezweckt Frau Mundlos mit diesem auf der Siedlerversammlung verteilten Papier? Ist es überhaupt zulässig, dass unter dem Briefkopf des Niedersächsichen Landtags diese persönliche Stellungnahme veröffentlicht wird? Oder ist das die öffentliche Antwort auf die große Anfrage der Grünen vom 14.12.2011 im Landtag? Unglaublich welche Verzerrungen, Behauptungen, Falschaussagen und Anmaßungen in dem Mundlos- Papier wiedergegeben werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass solche Problem verharmlosenden Stellungnahmen überhaupt erste richtig zur Verunsicherung der Bürger beitragen. Frau Mundlos wäre gut beraten, die juristischen und politischen Entscheidungen abzuwarten. Ach ja, angemerkt sei noch, dass die BISS eine sachliche, seriöse und aufklärende Arbeit betreibt, was man von EZN, Dr. Eckert und nun auch wieder von Frau Mundlos nicht sagen kann.

  4. Hi, ich teile ja nicht unbedingt Fr. Mundlos Ansichten, aber dennoch fand ich die Stellungnahme gut! Natürlich daürfen sich auch Politiker zu dem Thema äußern AUCH wenn sie nicht der Meinung einiger entspricht, oder???
    Leider ist es inzwischen so, das der eine den anderen nicht mehr erst nimmt (beide Seiten) bzw. glaubt, und so kommt leider keiner wirklich weiter! Hetze sollte aber nicht aufkommen auch wenn man anderer Ansicht ist!
    Grüße
    Markus

  5. Markus, ich denke, wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass selbstverständlich jeder, auch Frau Mundlos, seine Meinung kundtun kann. Von Politikern, egal welcher Couleur, erwarte ich das insbesondere. Insofern finde ich es ebenfalls gut, wenn Frau Mundlos sich äußert. Herr Kroll wurde meines Wissens auch gefragt, ob er sich bei der Veranstaltung zum Thema E&Z äußern wolle. Er hat sich wohl lieber einen Kommentar gespart, weil er der nächsten Bezirksratssitzung nicht vorgreifen wollte. Ein Standpunkt, den ich ebenfalls akzeptieren und nachvollziehen kann. Dass Frau Mundlos dann die Versammlung der Siedlergemeinschaft zur Verbreitung ihrer eignen Meinung nutzte, stieß wohl bei mehreren Anwesenden auf Irritationen. Aber das weiß ich nicht genauer, ich war nicht dabei.

    Ich denke, ich habe gut differenziert zwischen den Stellen, an denen ich ihr zustimme und den Stellen, an denen Sie leider zu weit von Fakten entfernt ist, die wir längst besser kennen und die auch belegt sind. So etwas nenne ich Propaganda.

    Wenn Du der Meinung bist, dass in unserer Angelegenheit Einige die Anderen nicht ernst nehmen, dann ist das DEINE Meinung. Ich nehme jedenfalls Dich ebenso wie Frau Mundlos oder Herrn Eckert sehr wohl ernst. Nur eben unsere Meinungen gehen auseinander. Von Hetze sprichst auch nur DU. Ich spreche von Fakten, von denen ich mir wünschen würde, dass Herr Eckert oder jetzt Frau Mundlos auch mal mehr auf den Tisch legen würden.

  6. Hi, ich wollte niemanden angreifen und mein Kommentar bezog sich erhe auf die Kommentare, oben aber in diesen wie auch bei andern Äußereungen auf Euerer Seite/BS-online.de bei Diskussionen und auch beim Hearing wird es oft zu sehr vereinfacht, die Gemüter kochen dann einfach hoch.
    Und oft kommt halt es auch etwas na ich nenne es mal überheblich rüber (Beispiele???; „5.Frau Mundlos behauptet, dass es seit 40 Jahren eine gute Nachbarschaft in Thune und Wenden mit den Firmen auf dem „Buchler-Gelände“ gäbe. Das stimmt nicht! Schon damals und auch im Laufe der Zeit gab es häufig Proteste gegen die Ansiedlung und gegen einzelne Vorgänge.“ stimmt! Aber es gibt bei genausogut die gute Nachbarschaft, und auch mir drängt sich oft der Eindruck auf, das es eher die zugezogenen sind (ist eine Vermutung die ich nicht belegen kann, aber halt mein Eindruck), von daher kann man das auch nicht einfach sagen das stimmt nicht! Ich kenne auch Thuner die da kein Problem mit den Betrieben haben, einige arbeite sogar da ;-)…oder „Angst und Schrecken der Menschen [werden] instrumentalisiert…Ich stelle fest: All das ist falsch!“ doch! Die hinkenden Vergleiche mit Gorleben, die falschen Begrifflichkeiten die Container sollen „abklingen“, Vermutungen etc. mit all dem werden na sagen wir mal Menwchen verunsichert! Das könnt Ihr doch nicht wirklich verneinen!?!
    Von einem runden Tisch sind wir noch lange entfernt auch von der Zusammenarbeit bei der Asse Begleitgruppe seid Ihr noch weit entfernt

  7. Damit Du ein besseres Bild von der Stimmungslage bekommst: Vergleiche doch mal die Einwohnerzahl von Thune mit der Zahl der Leute, die sich innerhalb von nur einer Woche an einer Unterschriftenaktion beteiligt haben.
    http://www.biss-braunschweig.de/?p=876

    Bitte, Markus: ich finde Du schilderst hier häufig Vermutungen, die Du selbst eigentlich auch gut vorher verifizieren oder eben falsifizieren könntest. Natürlich kannst Du hier gerne immer wieder neue Vermutungen und Meinungen schreiben. Aber ich werde langsam müde, immer wieder Antworten zu geben, die schon längst dokumentiert sind.

    Noch eine Bitte: Wenn Du Äußerungen in einem Forum (bs-online.de ?) kommentieren willst, dann tue das bitte dort.

    Jetzt mal Butter bei die Fische: Erkläre mir klipp und klar, warum ich nicht die Werte am Zaun in Thune und Gorleben vergleichen soll?! Natürlich sind die Situationen verschieden, aber mach Dir doch mal diese Unterschiede klar und frage Dich, wo man intuitiv geringere Werte erwarten dürfte!

    Zu unseren „Vermutungen“: Ja, es sind Vermutungen. Natürlich sind wir alle verunsichert. Aber warum denn?! Meinst Du allen Ernstes, wir müssten über unsere Sorgen schweigen? Warum dürfen wir keine Fragen stellen? Warum dürfen wir keine Nachforschungen anstellen, wenn die erforderlichen Antworten nicht gegeben werden?! Markus, Du solltest Dich wirklich viel mehr mit der Materie beschäftigen, bevor Du uns vorwirfst wir würden Ängste schüren. Sorry, dass ich das mal so deutlich sagen muss. KOMM ZU UNSEREN TREFFEN UND DISKUTIERE LIVE UND IN FARBE MIT UNS. An dieser Stelle kommen wir einfach nicht weiter, wenn wir immer wieder über neue Meinungen diskutieren.

    Abschließend: Bevor wir ein neues Fass aufmachen, beantworte mir doch bitte obige Frage: Warum ist ein Vergleich der Werte am Zaun in Thune und Gorleben nicht angemessen?

  8. Also natürlich bin ich auch nicht der allwissende Heiland der alles weiß (habe ich das behauptet???) ich Kommentiere EUERE Vermutungen und hinterfrage was ist daran so schlimm? Gerade bei unserer Diskussion habe ich oft den Eindruck nur IHR wisst bescheid und nur EURE Meinung zählt/ist richtig! Ich habe genausoviel im Nebel gestochert, wie Ihr, ABER IHR verkauft das erst einmal als als Fakten! Das tut der Sache nicht gut! Hinterfragen ist immer gut aber nicht auf diese Weise seine Meinung als allheilbringend darstellen, erst recht wenn gemutmaßt wird!
    Zu den Umfragen; wenn da Leute aus Grassel etc. unterschreiben, die NICHTS mit EZN zu tun haben, oder je etwas davon merken werden da unterschreibnen sagt das doch nur etwas über die „gute“ Meinungsmache, das habt Ihr gut hinbekommen!!!
    Die Verhältnisse von Gorleben und Thune sind total unterschiedlich, bei dem einen hat man auf Abstand geachtet (schon wegen der Steinewerfer), bei dem anderen leider nicht, könnte aber nun etwas mehr Abstand erreichen (Hallenneubau). So wie die Verhältnisse in Thune sind würde man nie in der heutigen Zeit genemigen, -ich höhre nun schon den Jubelschrei, „jetzt haben wir Ihn“ ;-)- aber das ist denke ich auch tatsachen, spielt aber erst einmal keine Rolle! EZN ist nun mal da, Ihr auch, und da beide Seiten nicht umziehen wollen, geht es nach Recht und Gesetz! Wenn Ihr anderes (neidrigere Werte am Zaun) wollt ist es legitim das zu wünschen/zu versuchen es zu ändern, genauso wie es legitim ist von der anderen Seite auch dem Betrieb zu modernisieren, bzw. neue Geschäftsfelder zu erschließen. Wo kommen wir denn dahin wenn die Tanke um die Ecke auch nicht mehr gewollt ist machen wir den Laden zu? Ich möchte auch nicht das der Atommüll von irgendwo in Konrad landet, aber wir haben den scheiß und der muss sicher gelagert werden. Leider hat man sich für Konrad entschieden, lieber währe mir auch z.B. Bayern gewesen. Aber das funtioniert so leider nicht, NIEMAND will das haben, ebenso wie Müllverbrennungsanlagen etc., aber wir können das Problem nicht von links nach rechs schieben. DA sind wir glaube ich wieder am Anfang, ST. FLORIANS PRINZIEP; überall aber nicht bei uns in der Nachbarschaft!
    Solange der Betrieb die Grenzwerte einhält, könnt Ihr nur versuchen politisch zu agieren… Fertig!
    Aber Gorleben und KKW haben nun mal nichts mit EZN zu tun! Bei dem einen wird mit kleinsten Mengen gearbeitet, die den anderen sind die Hammerteile die abklingen und möglichst nicht in falsche Hände kommen sollten.

  9. Wir verkaufen nichts. Wir belegen unsere Aussagen.

    Was daran so schlimm ist? Beispielsweise dass das Minimierungsgebot mit Füßen getreten wird.

    Hör auf, uns zu unterstellen, wir würden denken, nur unsere Meinung sei richtig! Das ist unerträglich. Ich möchte nicht, dass wir so unsachlich abdriften.

    Ich finde schade, dass Du den Fakten gegenüber nicht aufgeschlossen bist. Das muss ich Dir am derzeitigen Punkt leider unterstellen, denn Du fragst ja gar nicht, worauf wir bestimmte Aussagen begründen! Wir können zu unseren Äußerungen detailliert Stellung beziehen. Du greifst uns aber auf eine sehr oberflächliche Weise an und willst gar nicht den Dingen auf den Grund gehen. Das ist schade und der Sache nicht dienlich.

  10. o.k. dann beleg mal bitte; wo wird das Minimierungagebot mit Füßen getreten, und wie?
    Wo im Wohngebiet sind denn höhere (als die Umgebungsstrahlung) Strahlungswerte aufgetreten?
    Wie soll ein Flugzeugabsturz auf EZN sich anders auswirken als auf einen anderen Gewerbebetrieb der Gefahrstoffe verwendet???
    Dann mal Fakten!
    Grüße
    Markus

  11. Minimierungsgebot: Herr Eckert beteuert wiederholt, wie harmlos alles sei. Dennoch schafft die Firma es über Jahre nicht, durch eine angemessene Abschirmung dafür zu sorgen, dass am Zaun Jahreswerte von deutlich unter 1 mSv erzielt werden. Da er ferner beteuert, dass die mit Abstand stärksten Aktivitäten im Bereich der Medizinprodukte liegen, müsste es ausgesprochen leicht sein, um diese paar Tafeln Schokolade eine entsprechende Abschirmung zu realisieren. Ich erlaube mir erneut den Vergleich mit Gorleben und auch jedem beliebigen AKW, wo man sehr viel akribischer darauf achtet, welche Werte an der Grenze des Geländes erreicht werden. Nochmals: EZN soll harmlos sein, erzielt aber die höchsten in Deutschland (mir) bekannten Werte. Gegenbeispiele sind sehr willkommen.

    Werte im Wohngebiet: An der Lahwiese und auch im Neubaugebiet im Nordosten von Thune habe ich schon mehrfach Gamma-Werte gemessen. (In letzterem nur im Haus, also ggf. unter gewissen erhöhten Radon-Einflüssen, An der Lahwiese aber auch im Freien.) Die Werte lagen über Tage hinweg höher als in der Innenstadt (dort übrigens auch in einem Gebäude). Ich spreche bewusst keine konkreten Werte aus, da die Messapparatur nicht den Ansprüchen an ein kalibriertes Gerät genügen würde. Aber die Tatsache, dass die Werte an den Orten deutlich unterschiedlich sind, habe ich mehrfach überprüft. Wenn Du es noch genauer wissen willst, fühle Dich doch berufen, selbst Messungen anzustellen?!

    Über die möglichen Folgen von Flugzeugabstürzen möchte ich nichts sagen. Auf diesem Gebiet haben sich andere BISS-Leute deutlich besser schlau gemacht. Das könntest Du auf einem BISS-Treffen sicherlich erfragen.

  12. Also, liebe Widersacher, der Vorschlag von Frank, sich bei einem BISS Meeting direkt und kritisch miteinander zu unterhalten, ist doch die beste Lösung! Hier wird ja jetzt keiner mehr nachgeben und dem anderen etwas zugestehen.
    Beim Hearing in der Stadthalle war im Übrigen deutlich zu hören, dass sich Dr. Eckert stark an den Grenzwerten orientiert, das von dem Rechtsexperten genannte Minimierungsgebot in seinen Ausführungen keine Rolle spielte. Mit einem Gebot ist es auch wirklich schwierig. Denkt nur mal an das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen. Ein Gebot wird niemals so kontrolliert wie ein Verbot und ist somit etwas Wachsweiches. Bei einem gemeinsamen Meeting könnt Ihr ja auch die Frage diskutieren, ob eine -früher- genehmigte 2.000 Stunden-Regel denn für alle Ewigkeit Gültigkeit behalten muss – oder ob diese nicht wieder rückgängig gemacht werden könnte. Damit würden sich viele Probleme reduzieren.

    1. Hi, ja aber warum sollten denn alle diskutierenden plötzlich nur weil man sich gegenübersteht plötzlich aufgeschlossener sein, nein genau das stößt mit halt auf, die Fronten sind verhärtet, aber so erreicht man nicht viel! Dann müssen halt die Legislative und die Judikative etscheiden!
      Übrigens noch zum abschluß der Vergleich von Frank Zitat;“ Mir ist unbegreiflich, wie Frau Mundlos versuchen kann, höhere Werte zu verharmlosen, wo doch die Strahlenschutzverordnung ganz klar einen Grenzwert von 1 Millisievert/Jahr vorschreibt. Würde sie auch verteidigen, in Städten ruhig 80 km/h zu fahren, weil dabei ja auch nicht immer gleich ein Unfall passiert?“ Ich weiß nicht wie Du Auto fährst, Fank? Es besteht immer noch Tempo 50 innerorts!!! Und Tschüß!

  13. Hi nun doch noch ein letztes mal (nur für Frank); gesetzlich festgelegter Grenzwert 1 Millisievert/Jahr (Strahlenschutzverordnung). Darunter kann man, darüber darf man nicht!
    Höchstgeschwindigkeit im Ort (STVO) 50 darunter darf man, darüber nicht!
    Und nein meinen Kommetar möchte ich nicht löschen, oder ändern! Aber Danke für den (persönlichen) Hinweis!

  14. Ich habe vor 4 Monaten ein Haus gekauft in der Umgebung von Thune.
    Seit einer Woche weiß ich von den Machenschaften von Eckert & Ziegler und bin geschockt.
    Liebe Thuner Eltern – wie koennt Ihr eure Kinder dort in Kindergarten und Schule schicken – ich bin fassungslos.
    Ich hoffe dass diesem Menschenverachtenden Treiben ein Ende zu setzen ist.
    Das Recht auf koerperliche Unversehrtheit ist nicht verhandelbar und wenn Buerger aus Thune eine gute Nachbarschaft mit E & Z pflegen, so wuerde mich doch Interessieren was eine gute
    Nachbarschaft auszeichnet?
    Gewerbesteuer?
    Auf zwei Jahre befristete Arbeitsplaetze als Dekontaminierer?

    1. Hallo Uwe,
      ich bin auch „erst“ vor knapp vier Jahren nach Thune gezogen. Mir ging es ganz ähnlich.
      Du fragst, wie wir unsere Kinder in die örtlichen Kindergärten und Schulen schicken können? – Nun, ich denke, wir sollten nicht in Panik verfallen. Nach bisherigem Anschein liegen die gesundheitlichen Belastungen im Bereich der natürlichen Belastungen an manch anderen Orten in Deutschland, aber eben zugleich mit einem nicht-natürlichen Anteil, dessen Legalität zumindest diskutiert werden muss. Schwarz-Weiß-Malerei würde der Sache sicherlich nicht gerecht werden. Von menschenverachtendem Treiben würde ich nicht sprechen, aber ich respektiere natürlich Deine Meinung.
      Makabere Note zum Schluss: Die aktuell ausgeschriebenen Stellen waren bis vor kurzem noch auf ein(!) Jahr befristet. Keine Ahnung, was sich da geändert hat.
      http://www.biss-braunschweig.de/wp-content/uploads/Mitarbeiter_Umweltdienste_EXTERN.pdf
      http://www.ezag.com/fileadmin/ezag/user-uploads/career/career/Fachkraefte_fuer_Dekontamination_EXTERN.pdf

  15. Hallo!
    Die Aussage von der Frau Mundlos bezüglich der besonderen Beachtung der Kinder ist so wie sie getätigt wurde korrekt.
    Die Darstellung von dir frank unter Punkt 1. sind auch korrekt.
    Leider sprecht Ihr von unterschiedlichen Arten der Belastung.
    Frau Mundlos bezieht sich auf die Belastung durch Inkorporation und Ingestion, dabei wird sehr wohl zwischen Kinder und Erwachsenen unterschieden. (Anlage VII der StrlSchV)
    Bei direkt Strahlung nicht, das ist korrekt.

    Jetzt würde mich mal interressieren wie hoch die Erhöhung des Risikos ist, eine schwere Krankheit zu bekommen, durch die Erhöhung der Strahlung pro 1mSv/a.
    Ich finde da auf die schnelle nichts, ich habe da aber mal was gesehen.

    Ich weiss ist Wortklauberei, aber ist das in Gorleben mit den 0,3 mSv nicht ein Genehmigungswert?

  16. Ich möchte einer möglichen Antwort Franks auf keinen Fall vorgreifen, aber was Gorleben betrifft, so war das meines Wissens ein betreiberseitiges Zugeständnis, weil man glaubte, diesen Wert problemlos einhalten zu können. Insofern liegt der natürlich unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes.

    Aber diese Tatsache ist für mich kein Beruhigunsfaktor, denn in Gorleben läuft m.W. momentan eine Untersuchung, die das Geschlechterverhältnis der in der Region geborenen Kinder beleuchtet. Hintergrund: Mittlerweile ist bekannt, dass Niedrigstrahlung das Verhältnis in Richtung Jungengeburten verschiebt, und man vermutet diesen Effekt in der Region.

    Wenn also der Wert in Gorleben nur deshalb, weil er unter 1mSv/a liegt, unproblematisch wäre, wieso untersucht man dort flächendeckend biologisch messbare Effekte?

    Insofern finde ich, wir sollten dringend auch die Grenzwertdebatte neu auflegen, und zwar nicht mit Durchschnittswerten. Ich finde es nämlich immer wieder seltsam, wenn ich ein weiteres Mal lesen muss, dass ausgerechnet in der Nähe eines Betriebes / AKWs / einer sonstigen entsprechenden Anlage die Erkrankungswerte unter den Erwartungen des Bundesdurchschnitts lägen. Das mag im Einzelfall ja tatsächlich der Fall sein; als geballte Ladung bringen mir solche Sätze aber eher der Spruch „Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast!“ in den Sinn. Die Durchschnittswerte, die hier zugrundegelegt werden, haben – nach meiner Logik zumindest – die unangenehme Neigung, Menschen in Gebieten mit geringer natürlicher Strahlung, also auch hier, unnötig zu belasten.

  17. Hallo Bernd,
    vielen Dank für den sehr interessanten Hinweis. Ich will noch einmal dieses Detail mit eigenen Worten formulieren, um zu prüfen, ob ich es richtig verstanden habe: Anhang VII der StrlSchV dokumentiert unter anderem die Annahme über Verzehrmengen von Kindern verschiedener Altersklassen. Insofern ergeben sich verschiedene Grenzen. Beispielsweise kann von einem kontaminierten Lebensmittel ein erwachsener Mensch beim Verzehr seines Tagesbedarfs einen Grenzwert überschreiten, während ein Kind durch geringeren Verzehr desselben Lebensmittels den Grenzwert nicht erreicht.

    Dass solch ein Detail-Aspekt von Frau Mundlos in einem sechszeiligen Kommentar zur Frage, ob Kinder besonders gefährdet sind, aufgegriffen wird, spricht meines Erachtens für sich.

    Über Erkrankungsrisiken in Abhängigkeit von verschiedenen Niveaus der Niedrigstrahlung weiß ich zu wenig. Ich fürchte dazu gibt es zu wenig allgemein anerkannte Erkenntnisse. Vielmehr gilt es wohl immerhin als Konsens, dass es keinen Schwellwert gibt, dass also auch schon sehr geringe Werte einen Effekt haben, dessen statistischer oder gar analytischer Nachweis bzw. Beweis aber schwerfällt.

    Bzgl. des „Grenzwertes“ in Gorleben deckt sich meine Kenntnis mit Annies Kommentar. Insofern sollten wir wohl in der Tat etwas korrekter vom „Genehmigungswert“ sprechen.

    1. Also ein Kind zwischen 2 und 7 Jahren hat eine Verzehrmenge von 100kg/a Trinkwasser der Grenzwert für Jod-131 in Wasser liegt bei 5 E+3 Bq/m³ einfachheit halber Dichte 1 kg/m³ das entspricht 5 E+3 Bq/kg d.h. ein Kind nimmt bei ausschöpfung der Grenzwerte:
      5 E+5 Bq Jod-131 im Jahr zu sich.
      Ein Mensch älter als 17 Jahre nimmt 200kg/a Trinkwasser zu sich also
      faktor 2 d.h. der imaginäre Grenzwert für ein „Kindergarten“ Kind ist um den Faktor 2 niedriger.

      Ich will jetzt nicht die Grenzwerte in der StrlSchV bewerten. Nur zeigen, dass durch die geringeren Verzehrmengen sehr wohl eine Verringerung der Belastung einhergeht.

      Die gute Frau Mundlos hat halt in dem Papier des BfS gelesen, ohne sich den Text durch zulesen. daher der genannte Faktor 10.

      Und nochmal zu niedrig Strahlung der Wert liegt bis 10 mSv/a (wenn ich den Dr. Eisenberg richtig verstanden habe) der Grenzwert nach StrlSchV liegt um den Faktor 10 niedriger.
      Wenn ich die Informationen im gesamten Bereich richtig deute, kann man nicht sagen, dass es ungefährlich ist allerdings kann man auch nicht sagen, dass es gefährlich ist.
      http://www.j-schoenen.de/abc-manual/a/BiologischeWirkungen-Dateien/biological-Dateien/de-stochast.gif

      1. Ok, das habe ich verstanden. Kleinerer Körper, kleinerer Nahrungsbedarf und somit kleinere absolute Belastung bei Ingestion. Dumm eben nur, dass die inkorporierte Aktivität auf eine viel kleinere Menge von Zellen wirkt, die noch wesentlich mehr Mitosen vollziehen und dass somit viel größere Schäden angerichtet werden.

        Die 10 mSv, die Dr. Eisenberg erwähnte, sind einfach nur der so gewählte Schwellwert, unter dem man von „Niedrigstrahlung“ spricht. Eine Definitionsfrage also, nicht mehr. In keiner Weise ist dieser Wert irgendwie in Beziehung zu Grenzwerten zu setzen. Dass Frau Mundlos den Faktor 10 auf so abwegige Art abgeleitet hat, kann ich gar nicht glauben.

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