GAA beim Papenteicher Planungs- und Umweltausschuss

Während des vorgestrigen Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Papenteich im Meiner Rathaus fand eine Einwohnerfragerunde statt, in der u.a. Herr Aplowski vom Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zur Problematik um die Erweiterungspläne bei Eckert & Ziegler Rede und Antwort stand. Wir liefern einige der Fragen als Gedächtnisprotokoll.

Frage:

Eckert & Ziegler darf bereits jetzt das 300-fache des ASSE-Mülls auf dem Gelände bearbeiten und gleichzeitig lagern. Wird die neue Firma auf dem neuen 16.000m2 großen Gelände eine ebensolche Genehmigung bekommen, könnte dann also das 600-fache des ASSE-Mülls am Mittellandkanal verarbeitet und gelagert werden?

Antwort:

Solange die Firma die Grenzwerte einhält, könnte sie eine solche Genehmigung bekommen.

Frage:

Aufgrund der enorm hohen Umgangsgenehmigung und der Tatsache, dass das einzige Zwischenlager für EZN (in Leese) vollständig gefüllt ist und keine radioaktiven Materialien mehr aufnehmen kann, sondern sogar an EZN zurückgeben muss, wie wollen Sie als Gewerbeaufsichtsamt verhindern, dass das Gelände in Thune als Zwischenlager missbraucht wird?

Antwort:

EZN darf auf dem Gelände nicht zwischenlagern, sondern muss alles ins Zwischenlager Leese bringen.

Frage:

Aus dem Jahresbericht 2002 ist ein Störfall mit Tritium bekannt. Welche Maßnahmen gegen solche Störfälle sind durch das Gewerbeaufsichtsamt eingerichtet worden, weil die aktuell durchgeführte dreimonatig bis jährlich erfolgende Messauswertung nur im Nachhinein feststellen kann, dass etwas passiert ist?

Antwort:

Das Unternehmen muss selbsttätig Störfälle sofort melden.

Frage:

Reicht dem Gewerbeaufsichtsamt eine informelle Anzeige (und welchen Inhalt müsste diese haben), damit das Gewerbeaufsichtsamt die Strahlengenehmigung der Firma Eckert & Ziegler überprüft bzw. anpasst, so wie es der Gutachter Herr Neumann von der INTAC als rechtlich korrekten Weg beschrieben hat?

Antwort:

Das Gewerbeaufsichtsamt sieht momentan keinen Grund für eine Überprüfung oder Anpassung der Strahlengenehmigung. Die Bürgerinitiative müsste, sofern sie dies einfordern will, den verwaltungsrechtlichen Weg gehen, also klagen.