Mit welchen radioaktiven Stoffen darf Eckert & Ziegler in BS-Thune umgehen?
In diesem Zusammenhang spricht Herr Eckert immer von „schwach radioaktiven“ Stoffen. Dieser Begriff ist irreführend.
Entsprechend der Drucksache 16/10783 (S. 6) des Deutschen Bundestages „gibt es daher die zwei folgenden Kategorien radioaktiver Abfälle:
- Wärmeentwickelnde Abfälle und
- Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.“
Eckert & Ziegler besitzt eine Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 2 Abs. 1 und § 2 Abs. 3 des Atomgesetzes. Diese Genehmigung wurde vom GAA ausgesprochen. Sie erlaubt zwar nicht den Umgang mit Kernbrennstäben. Sie erlaubt aber den Umgang mit Uran 233, Uran 235, Plutonium 239 und Plutonium 241 in einer Konzentration von bis zu 15 Gramm pro 100 Kilogramm. Diese Aussagen liegen uns vom GAA auch schriftlich vor.
Darüber hinaus hat Eckert&Ziegler, wie uns das GAA heute in einem Gespräch bestätigt hat, vom Nds. Ministerium für Umwelt eine Genehmigung zur „Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen“ (siehe: stenografischer Bericht der 71.Sitzung des Niedersächsischen Landtags auf Seite 9021). Diese Genehmigung wurde nach Herrn Hamann vor über 10 Jahren zum ersten Mal erteilt und wurde seitdem kontinuierlich verlängert. Grund für diese Genehmigung ist laut Aussage des GAA die Anwesenheit von Plutonium/Beryllium-Quellen, die durch die oben genannte Genehmigung des GAA nicht abgedeckt wäre.
Die Anwesenheit von Plutonium am Standort in Thune ist sicherlich eine Erklärung für die befürchtete Terrorgefahr bei einer Veröffentlichung der Inventarlisten.