Mittlerweile ist uns ein neuer Baustein des EZN-Inventars zugegangen. Leider ist er wieder eher nichtssagend! Man stelle sich vor: Wir fordern seit November 2011 die Herausgabe einer vollständigen Liste, bekommen aber höchstens bröckchenweise Einblicke, die niemandem nützen. Wenn ein Gast im Restaurant, der Suppe mit Einlage bestellt, nur ein paar Reiskörner daraus vorgesetzt bekäme, mit dem lapidaren Hinweis, bei Herausgabe eines kompletten Tellers würde die Herkunft der Geheimzutat bekannt und das Geschäft des Kochs geschädigt, würde der wohl ziemlich laut werden!
Sicher wissen wir jetzt allerdings: Insgesamt sind bei EZN 170 Nuklide vorhanden. Mit Verweis auf angebliche Geschäftsgeheimnisse werden sieben davon jedoch nicht aufgeschlüsselt; und das ist problematisch, denn „7 aus 170“ klingt nur harmlos: Tatsächlich machen diese 7 Nuklide über 75 % der Gesamtaktivität aus.
Man bedenke ferner, dass höchstwahrscheinlich folgende Stoffe zu den sieben verheimlichten Nukliden zählen:
- Cs-137 (Cäsium)
- Sr-90 (Strontium)
- Kr-85 (Krypton)
- Am-241 (Americium)
- Rn-222 (Radon)
Die Schlussfolgerung, dass die genannten Isotope zum erlauchten Kreis der Sieben gehören, liegt nahe, weil sie zwar in der aktuell übersandten Liste nicht aufgeführt werden, in der Antwort der Landesregierung auf Frage 2 der Großen Anfrage der Grünen (Drucksache 16/4333) hingegen sehr wohl aufgelistet werden: Casium-137 ist sogar eines der Hauptnuklide bei den in Braunschweig angenommenen radioaktiven Abfällen! Das wirft spontan die Frage auf, inwieweit hier tatsächlich Geschäftsgeheimnisse geschützt werden bzw. inwieweit man selektiv Informationen verheimlicht.
Dazu kommt: GE Healthcare, eine der Nachbarfirmen EZNs, hat in ihren Inventarlisten Am-241, Cs-137 und Sr-90 sehr wohl angegeben (siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen (Drs. 16/4445)). Zumindest für diese drei Nuklide dürfte daher die Notwendigkeit der Geheimhaltung fraglich sein. Wenn GE durch die Veröffentlichung keine negativen Konsequenzen zu befürchten hat, warum sollte dies dann für EZN zutreffen?
Die Gesamtaktivität beträgt 4,25*10hoch14 Becquerel; das wissen wir sowohl vom Gewerbeaufsichtsamt (GAA) als auch von EZN. In der Aufschlüsselung fehlt allerdings die Gamma-Strahlung komplett! Und für die muss bekanntlich in Thune die 2000-Stunden-Regelung angewendet werden. Dass diese Strahlungsart in der aktuellen Liste nicht dargestellt wird, hängt laut GAA damit zusammen, dass hier nur die sogenannten Primärzerfälle betrachtet werden, bei denen Alpha- und Betastrahlung frei wird. Die Gammastrahlung erfolgt, wenn ein betroffenes Nuklid weiter zerfällt; diese späteren Vorgänge werden in der Auflistung aber nicht berücksichtigt.
Schon seltsam. Ohne genaue Kenntnis der Nuklide ist es nämlich von außen nicht möglich, die Gammaemission und damit die Form der Direktstrahlung, die die Thuner besonders interessiert, zu berechnen.
Fazit: Die Inventarliste bleibt eine unserer Top-Prioritäten.