Interessant, mit welcher Argumentation hier Eckert & Ziegler nun jetzt schon Klage erhebt, obwohl der Entwurf des B-Plan der Stadt Braunschweig doch mehr den Bestand schützt als die Bürger.
Die BISS kommentiert:
[Zitat EZN-Klage]: „Die Klage wurde notwendig, weil die Verwaltung der Stadt Braunschweig weder über den Bauantrag noch über den Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre entschieden und auch keine Gründe mitgeteilt hat, die einer Entscheidung entgegenstehen.“
Wird hier wieder nur auf gesetzliche Lücken und Formfehler spekuliert anstatt sich an Recht und Gesetz zu halten? Hat EZN bislang nur deswegen auf Zeit gespielt, um durch Formfehler bei der Ablehnung des Bauantrages doch noch eine Genehmigung zu ergattern? Hat die Bauverwaltung tatsächlich den Bauantrag von EZN nicht korrekt abgelehnt?
[Zitat EZN-Klage]: „Im Vertrauen auf die Gültigkeit eines seit Jahrzehnten bestehenden Bebauungsplans hat Eckert & Ziegler zu diesem Zweck im Industriegebiet in Thune ein Grundstück erworben und einen Architekten mit der Planung des Gebäudes beauftragt.“
Der von EZN genannte Bebauungsplan für die alte Buchler GmbH ist in vielen Punkten rechtswidrig (beispielsweise Industriegebiet neben Wohngebiet), außerdem hat die Ausweisung vieler neuer Wohngebiete eine andere städtebauliche Entwicklung des Bezirkes weitergeführt. Die Stadt Braunschweig ist nicht nur berechtigt, sondern ihren Bürgern gegenüber in der Pflicht, gesunde Wohnverhältnisse durch eine geordnete gesamtstädtische Entwicklung zu verfolgen. Daher steht ihr auch das Recht zu, bei erkennbaren Fehlentwicklungen regulierend einzugreifen und ins besondere diese alten Bebauungspläne zu ändern und an die heutige Realität anzupassen. Dieser Umstand wird auch von EZN Rechtsanwälten immer gern übersehen. Vielleicht sollte die BISS hier auch mal klagen?
[Zitat EZN-Klagen]: „Eckert & Ziegler plant mit dem Modernisierungsbau weder eine qualitative Ausweitung seiner bereits seit 36 Jahren in Braunschweig durchgeführten Abfallkonditionierung noch wird sich durch den Neubau eine zusätzliche Belastung für die Anwohner und die Umwelt ergeben.“
EZN ist erst seit 2009 in Braunschweig und hebt den Bereich der Abfallwirtschaft seitdem auf ein völlig neues „qualitatives“ Niveau, nämlich durch radioaktive Industrieabfälle, auch aus dem AKW Rückbau. Die „quantitative“, sprich mengenmäßig erhöhte, Verarbeitung von radioaktivem Abfall erfolgt zwar auch (bereits jetzt), wird aber durch die enorme Umgangsgenehmigung des GAA noch auf lange Sicht genehmigungsrechtlich gedeckt werden. Wenn sich hier nichts ändert …
Die Formulierungen von EZN sind mal wieder mehr Augenwischerei als ehrliche Argumentation.
Was verfolgt EZN hier? Wieder nur ein Zeitgewinn oder wird hier ein anderer Schachzug vorbereitet? Wer spielt hier wem in die Hände?
Informiert euch und fragt nach!