Und wieder wird ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre gestellt, diesmal von der Buchler GmbH. Es soll um den Bau eines neuen Produktions- und eines Lagerraumes gehen. Im Gegensatz zu den vorhergehenden Anträgen liegt diesmal der Öffentlichkeit nicht einmal ein Lageplan der neuen Gebäudeteile vor.
Zu Bedenken ist dabei nicht zuletzt: Wenn man einem Ausnahmeantrag nach dem anderen zustimmt, nimmt man unter Umständen der Verwaltung die Möglichkeit, im neuen Bebauungsplan den Status „Industriegebiet“ auf „Gewerbegebiet“ zu senken. Wir meinen: Solange der B-Plan nicht unter Dach und Fach ist, sollte hier keiner Ausnahme mehr stattgegeben werden.
Der Bezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel befasst sich voraussichtlich am Dienstag, 05.02.2013, in seiner um 19 Uhr beginnenden Sitzung mit der Thematik (Veltenhöfer Straße 3). Die Sitzung ist öffentlich, jeder Interessierte kann daran teilnehmen.