In der BZ-Ausgabe vom 20.02.2013 findet sich ein Interview mit Herrn Buchler, Geschäftsführer der Buchler GmbH. Darin bestätigt Herr Buchler die enge Verflechtung des chemischen Betriebes Buchler GmbH mit dem Atomunternehmen GE-Healthcare/Buchler sowie die Tatsache, dass es sich bei der Buchler GmbH um einen Industriebetrieb handelt. Er stellt nachweislich falsche Behauptungen zu Uranbehältern auf und demonstriert damit (im günstigsten Fall) seine völlige Unkenntnis zu Vorgängen in einer Atomfirma, die zu 40 % im Besitz seines Unternehmens ist.
1. Verknüpfung der Firmen untereinander:
Laut Herrn Buchler vermietet die Buchler GmbH nicht nur Flächen und Gebäude an die Thuner Atomfirmen, sondern stellt ihnen auch Infrastruktur sowie Dienstleistungen zur Verfügung. Die Buchler GmbH („Chinin-Buchler“) habe ihr radioaktives Geschäft in die Firma Amersham Buchler GmbH und Co. KG eingebracht und halte bis heute einen Anteil von 40% an dem Atomunternehmen, das nach Übernahme von Amersham durch GE-Healthcare heute „GE-Healthcare/Buchler“ heißt.
2. Die Buchler-GmbH ist ein Industriebetrieb!
Im Zusammenhang mit der Veränderungssperre stellt Herr Buchler fest: „Wir haben als chemische Industrie damals nicht umsonst ein Industriegebiet ausgewiesen.“ Eine Zurückstufung des Industriegebietes zum Gewerbegebiet durch den neuen Bebauungsplan würde die Firma empfindlich treffen.
Wir sagen: Die Bürger trifft es empfindlich, wenn sie entgegen allen heute bestehenden Standards unmittelbar neben einem chemischen Industriebetrieb wohnen. Allerdings: Wer dort gebaut hat, wusste von der Chemiefabrik in der Nachbarschaft. Deshalb genießt der Betrieb zu Recht Bestandsschutz. Eine Erweiterung am Standort ist den Anwohnern aber nicht zuzumuten.
Interessant: Zum Themenkomplex „Buchler: Industrie- oder Gewerbebetrieb?“ gab es einen Tag vor dem Druck des Interviews Einwohneranfragen an den Rat der Stadt Braunschweig. Die Antwort der Verwaltung fiel ausnehmend nichtssagend aus, man verwies uns darauf, dass diese Unterscheidung im Einzelfall geprüft werden müsse und Ermessenssache sei. Man ginge aber davon aus, dass sämtliche Aktivitäten der Firma Buchler gewerbegebietskonform seien. Herr Buchler ist an dieser Stelle erfreulicher Weise offener. Es fragt sich jedoch, weshalb die Stadtverwaltung eine Bestätigung des bei Anblick des Geländes offensichtlich erscheinenden Umstandes, dass es sich um einen Industriebetrieb handelt, vermeiden wollte.
3) Uranbehälter: „Nicht radioaktiv“
Auf die zahlreichen Urantransporte von und nach Thune angesprochen, sagte Herr Buchler: „Man irrt sich, wenn man meint, das sei radioaktives Uran“. Es handele sich um „Behälter, die aus Uran bestehen, aber nicht radioaktiv sind.“
Wir stellen fest: Es gibt kein nicht-radioaktives Uran, und jemand wie Herr Buchler sollte dies wissen. Wir können nicht beurteilen, ob Herr Buchler die Öffentlichkeit hier vorsätzlich belogen hat oder tatsächlich so erschreckend ahnungslos ist. Für jemanden, der Geschäftsführer einer GmbH ist, die 40 % der Anteile eines Nuklearbetriebes besitzt der nahezu wöchentlich Uranbehälter empfängt oder verschickt, ist beides nahezu unfassbar.
Wir haben die wesentlichen Fakten zu Uran hier für Sie zusammengestellt.