Bereits in unseren Einwendungen am 26. November 2012 zur ersten Vorstellung des Bebauungsplans Entwurfes für das Buchler-Gelände haben wir auf baurechtswidrige Zustände hingewiesen.
Bei späteren Nachfragen wurde hingegen von Seiten des Stadtbaurats und der Bauverwaltung mehrfach geantwortet, man wisse nichts von baurechtswidrigen Zuständen.
Jetzt wollen wir es endlich schwarz auf weiß bestätigt bekommen und haben eine Bauanzeige gegen die Firmen an der Harxbütteler Straße gestellt.
Wie kommt ein Mehrfamilienhaus in ein Industriegebiet?
Gesetzlich sind in Industriegebieten selbst Betriebswohnungen nur ausnahmsweise für Bereitschaftspersonal zulässig. Aber niemals allgemeines Wohnen und Vermieten
… wie im Buchler-Gelände an der Harxbütteler Straße in Thune. Merkwürdig…
Sollte man hier nicht etwas tun? Wir denken, ja!