Das Rechtsgutachten zum Bauleitverfahren nach BauGB stellt klar, dass die Stadt Braunschweig im Gegensatz zu den Behauptungen der Stadtverwaltung das Recht und die Pflicht hat, auch radioaktive Nutzungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen zu bewerten und zum Schutz der Bevölkerung auch einzuschränken oder gar auszuschließen.
Damit hat der Rat der Stadt die Gewissheit, dass er seine Verantwortung zum Schutz der Bürger dieser Stadt auch bei dem Thema Radioaktivität als Kommune wahrnehmen kann.