Stadt verliert gegen Eckert & Ziegler … vor Gericht

So etwas gibt’s … oder doch nicht?

Eine Kommune/die Stadt Braunschweig verliert in einer Baurechtssache, die mehr als deutlich scheint, in der ersten Instanz. Die Revision beim nächsten übergeordneten Gericht muss die Stadt Braunschweig erst noch beantragen!

UND die Stadt muss dann erst einmal den Willen zur Durchsetzung ihrer Interessen mitbringen… und nicht unvorbereitet und sprachlos, schulterzuckend vor Gericht auftreten. Peinlich …

Solch eine Blamage, oder doch Kalkül? Doch von wem? Und für wessen Interessen?

Die BISS war Antreiber der Veränderungssperre, die der Rat im Dezember 2011 beschlossen hat.

Das Gericht urteilte nur rein nach Fakten aus dem Dezember 2012, die gar nicht von Belang waren, aber nicht nach Fakten, die es bereits kannte (Rechtsgutachten der BISS).

  • Transporte von 40 Tonnern wurden zu Kleintransportern verniedlicht.
  • Strahlenbelastungen und andere Gefährdungen wurden trotz Rechtsgutachten in keinster Weise berücksichtigt.
  • Laut Aussage von Eckert & Ziegler ist die Erweiterung durch den Hallenneubau eine reine Modernisierung, aber keine Erweiterung … auf Nachfrage wollte Eckert & Ziegler keine Aussage über zukünftige Steigerungen im Abfallgeschäft geben …

Ist das Gericht hier verantwortungsbewusst?

Aber wie kann die Veränderungssperre plötzlich nicht mehr gültig sein?

Was sagt dies über die Qualität der Stadtverwaltung im Gerichtsverfahren, sowie die Aktualität der berücksichtigten Fakten vor dem Richter, über die Absichten des Oberbürgermeisters, über die Verantwortung der Stadträte für die Bürger der Stadt aus?

Wie wichtig scheint das Wohl der Bürger?

Formalität hin oder her … heute haben verantwortliche Rollen ihre Aufgabe im Rahmen der Gesellschaft bewußt oder unbewußt nicht wahrgenommen.

Am 14.9. in Braunschweig-Thune hat jeder Mann und jede Frau die Chance, ihre Meinung zu diesem Thema bei der Menschenkette deutlich zum Ausdruck zu bringen.

Wir sehen uns … in Thune …