Offenbar ist nicht nur das Container-Freilager illegal: Auch die Videoüberwachung in der Form, wie sie derzeit vom Gelände aus erfolgt, überschreitet rechtliche Grenzen. Aufgrund einer Anzeige der BISS sah der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ausreichenden Anfangsverdacht, um umgehend ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren einzuleiten.
Hintergrund: Da die Firmen bekanntermaßen die tatsächliche Strahlung am Zaun über die 2000-Stunden-Regelung herunterrechnen dürfen, ist es für den Betrieb wesentlich, nachzuweisen, dass sich tatsächlich niemand länger als diese 2000 Stunden im Jahr am Zaun des Geländes aufhält. Ansonsten dürfte diese Regelung nicht länger angewendet werden.
Um das aber garantieren zu können, müssen die Firmen, so ist anzunehmen, nicht nur ihr eigenes Gelände beobachten (wie es üblich und rechtlich abgesichert ist), sondern auch das unmittelbar umliegende öffentliche Gebiet. Recherchen der BISS belegen, dass dies tatsächlich geschieht. Nach Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Vorgehen illegal.
[update: 2013-12-16]
Die Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen lautet:
„Die verantwortliche Stelle für die Videoüberwachung ist die Firma GE Healthcare Buchler GmbH. … , dass die geprüfte Videoüberwachung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung den datenschutzrechtlichen Anforderungen des BDSG entspricht. Daher habe ich das Verfahren abgeschlossen.“