… im Sonder-PLUA am Donnerstag, den 19. Dezember, im Rathaus los?
Der Planungs- und Umwelt-Ausschuss hatte sich den Fachanwalt der Stadtverwaltung eingeladen, der
- die Revision gegen die im ersten Gerichtsverfahren verlorene Klage von Eckert & Ziegler um den Hallen-Neubau sowie
- das Bauleitplanverfahren zur Erstellung eines neuen Bebauungsplanes in Braunschweig-Thune unter Berücksichtigung der Nutzung radioaktiver Stoffe und deren Risiken
rechtlich begleiten soll.
Eine ereignisreiche Diskussion, an der auch die BISS teilnahm, endete in Erkenntnissen, die wir als BISS bereits mit unserem Rechtsgutachten belegt hatten.
Heraus kamen im Ergebnis zwei wichtige Aussagen:
- Der Rat der Stadt hat die Planungshoheit und kann bestimmen, ob dem Wohnen oder der industriellen Verarbeitung radioaktiver Stoffe der Vorrang im Braunschweiger Stadtgebiet gegeben werden soll.
- Zur notwendigen Argumentation der Entwicklung des Bebauungsplanes im Industriegebiet an der Harxbütteler Straße muss ein Gutachten erstellt werden, das die Risiken der Nutzungen, Transporte und Emissionen am Standort beurteilt
Der PLUA hat daraufhin beschlossen, dass das notwendige Gutachten durch die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben werden soll.
Wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.