In Duisburg und in Braunschweig wehren sich die Anwohner gegen Atommüll direkt neben Wohnhäusern und Schulen. Bis dato liegt diese Konstellation bundesweit (hoffentlich) nur an diesen beiden Orten vor. Offenbar will man aber diese absurde Gemengelage nun auch bei der Suche nach dem Standort für ein mögliches Zwischenlager an der ASSE nicht ausschließen.
Der Grenzwert für die Strahlung wird rechtlich natürlich berücksichtigt, nicht aber der Abstand zu Wohnhäusern; es gilt tatsächlich das normale Baurecht, d.h. im Zweifelsfall betrüge der Mindestabstand lediglich die halbe Höhe der Lagerhalle. Als gäbe es nicht schon genügend Hinweise auf die Gefährdung durch Niedrigstrahlung (vgl. IPPNW u.a.) oder auf einen Zusammenhang zwischen Abstand und Erkrankungswahrscheinlichkeit (vgl. KiKK-Studie)!
Bleibt im Sinne der Menschen an der ASSE zu hoffen, dass bei der Standortsuche für ein mögliches Zwischenlager der größtmögliche Abstand zur Wohnbebauung eingehalten wird und man die Fehler aus dem Zuständigkeitsgeschacher in Thune dort nicht wiederholt. Alles andere wäre eine Schande für Niedersachsen. Eine gesetzliche Regelung, die Radioaktivität in Sichtweite von Wohnhäusern verbietet, ist längst überfällig.