Gutachten zur Neutronenmessung

Mit der Verlagerung der Zuständigkeit vom GAA zum Umweltministerium geht neuerdings ein Mehr an Messungen, unter anderem auch Neutronenmessung, durch die Überwachungsbehörden vonstatten. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, obwohl

  • damit natürlich nichts an der faktischen Grenzwertüberschreitung geändert wird, die durch die Anwendung der 2000-h-Regelung entsteht,
  • noch immer die Abluft nicht gegengeprüft wird, für die extrem hohe Genehmigungen vorliegen,
  • nichts kontinuierlich veröffentlicht wird (nur 1x im Jahr) und
  • die Dosimeter in größeren Intervallen, d.h. nicht sofort, ausgelesen werden, also noch immer keine Ausreißer der Emission nach oben hin dokumentiert werden können und die Bevölkerung, was Informationen bei möglichen Störfällen bzw. schnelle Warnungen in einem solchen Fall betrifft, nach wie vor vom Betreiber der Anlage abhängig ist.

Nichtsdestotrotz begrüßt die BISS diese erste minimale Veränderung, denn die Notwendigkeit der quantitativen Neutronenmessung wurde in einem Gutachten bestätigt, das wir 2013 durch die Physikerin Frau Oda Becker (Hannover) erstellen ließen.

Zwei selbsterklärende Zitate aus dem Fazit, das im Dokument gezogen wird [Hervorhebungen durch die BISS]:


Die Dosisleistung am Betriebsgelände-Zaun von EZN bleibt nur wegen Anwendung der umstrittenen2000-Stunden Regel im Rahmen der Grenzwerte. Dies verstößt gegen die Strahlenschutzverordnung.Außerdem existieren am Zaun Bereiche, an denen die Neutronenstrahlung einen bedeutendenAnteil an der Gesamtstrahlung hat.

„Es wird daher empfohlen, dass die Aufsichtsbehörde eine Senkung der Direktstrahlung aus

dem Betriebsgelände, insbesondere der Neutronenstrahlung, fordert. Weiterhin wird empfohlen, dass die Aufsichtsbehörde Messungen der Neutronenstrahlung beauftragt, auch im Bereich der Schule und des Wohngebiets.

Es gibt also noch deutlichen Erweiterungsspielraum für den jetzigen Ansatz des Umweltministeriums…!