Eckert & Ziegler klagte erneut

Diesmal ging es um die Strahlenbelastung am Zaun des Thuner Industriegebietes. In einem Interview hatte ich gesagt, dass ein intensiveres Messen ein Schritt in die richtige Richtung sei, dass dadurch aber nicht das Problem der hohen Strahlenwerte geringer werde. Hier hatte ich von „Grenzwertüberschreitungen“ gesprochen, da hier in den offiziellen Berichten in fast jedem Jahr im Vergleich zu deutschen AKWs und auch dem Zwischenlager in Gorleben deutlich höhere Messwerte angegeben werden. Nur durch eine Sonderregelung (der sogenannten „2000-Stunden-Regelung“, die in Gorleben und an deutschen AKWs ganz offensichtlich nicht angewendet zu werden braucht), können hier in Thune die Grenzwerte offiziell eingehalten werden: In einem Kalenderjahr werden am Thuner Zaun Werte toleriert, die im Vergleich zum Zaun des Zwischenlagers in Gorleben 14,6 mal so hoch sind. Eckert & Ziegler spricht daher bei meiner Aussage („Grenzwertüberschreitungen“) von einer „Falschaussage“. In der Pressemitteilung Eckert & Zieglers heißt es daher: „Behörden und Betreiber haben im Zusammenhang mit den nuklearmedizinischen Betrieben in Braunschweig Thune immer nachgewiesen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden.“ Wie gesagt, die Thuner Sonderregelung macht es möglich. Hier ein Vergleich der Direktstrahlung mit deutschen AKWs und Zwischenlagern (die Daten entstammen offiziellen Quellen).

Wir bemängeln seit Monaten, dass es sich bei dieser Sonderregelung um einen moralischen Fehler (aufgrund der Nähe zu den Schulen, Kindergärten und Wohnungen) als auch fachlichen Fehler handelt. Frau Dr. Lange vom niedersächsischen Umweltministerium hat übrigens genau an dem Tag des Interviews (in dem ich von Grenzwertüberschreitungen sprach) eine Überprüfung der Sonderregelung in Aussicht gestellt.

Dr. Thomas Huk
BISS e.V.
Bürgerinitiative Strahlenschutz