Im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl in Braunschweig hat auch die BISS den Kandidaten Fragen gestellt. Der dritte Beitrag, den wir erhielten, kommt vom SPD-Kandidaten, Herrn Markurth.
BISS: Die von Eckert & Ziegler angestrebte Erweiterung der Konditionierungstätigkeiten neben Wohnhäusern und Schulen kann unserer Auffassung nach nur durch einen vollständigen Erweiterungsstopp rechtssicher verhindert werden. Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
Im Zuge des zurzeit in Aufstellung befindlichen neuen Bebauungsplans Gieselweg/Harxbüttler Straße wird der Geltungsbereich neu festgelegt werden. Zielsetzung ist es, den Firmen nur noch in sehr geringem Umfang Möglichkeiten der betriebsbedingten Erweiterung einzuräumen, sofern diese in erster Linie aus Modernisierungs- und weniger aus Kapazitätsgründen erforderlich sind. Keinesfalls sollen zukünftig Erweiterungen möglich sein, die eine Ausweitung des Geschäftsbetriebs, insbesondere im Hinblick auf die Abfallkonditionierung, beinhalten. Hier soll die zurzeit durch die Veränderungssperre festgelegte Beschränkung auf den vorhandenen Status Quo auch in der Folge erhalten bleiben.
Daneben soll über den Bebauungsplan eine Neufestlegung der zulässigen Nutzungen erfolgen. Hierzu wird von einem unabhängigen Institut zurzeit ein Gutachten erarbeitet, im Rahmen dessen das verbleibende Restrisiko im Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Firmengelände und die daraus für die Bevölkerung möglicherweise abzuleitende Gefährdungslage geprüft werden. Nach Vorliegen der Erkenntnisse aus diesem Gutachten wird abschließend zu beurteilen sein, welche konkreten Beschränkungen in den neuen Bebauungsplan aufgenommen werden.
BISS: Werden Sie eine Umsiedlung von auf dem Gelände ansässigen Firmen unterstützen, und falls ja, wie gedenken Sie darauf hinzuarbeiten (z.B. indem Sie Gelder für Prozesskosten einplanen)?
Kurzfristig ergeben sich keine Möglichkeiten, die Firma zu einer Umsiedlung zu bewegen. Aus meiner Sicht kann eine solche Umsiedlung – wenn überhaupt – nur in der langfristigen Perspektive gemeinsam mit den vor Ort ansässigen Unternehmen angedacht werden. Vor dem Hintergrund des bestehenden Nutzungskonflikts zwischen Wohnbebauung auf der einen und gewerblicher Nutzung auf der anderen Seite gilt es, im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklungsplanung einen möglichen Lösungsweg für diesen städtebaulichen Missstand aufzuzeigen. Da wir im Moment Flächen sowohl für den Geschosswohnungsbau als auch für den Bau von Einfamilienhäusern benötigen, ist es nicht darstellbar, diese Form der zukünftigen Nutzung für den genannten Bereich von vornherein auszuschließen.
BISS: Offiziell existiert in Braunschweig kein atomares Zwischenlager, dennoch werden auf dem Thuner Gelände Container mit radioaktiven Abfällen über unbestimmte, längere Zeiträume illegal gelagert. Seit kurzem ist zudem bekannt, dass dort rostige Fässer mit Radioaktivitätssymbol im Freien lagern. Wie gedenken Sie diese Zustände abzustellen?
Die Verwaltung kann hier lediglich im Rahmen der geltenden Bestimmungen eine Umlagerung verlangen und bei Missachtung entsprechende Sanktionierungsmaßnahmen einleiten. Die Bauverwaltung hat die Firma Eckert & Ziegler bereits aufgefordert, die illegal dort gelagerten Fässer umzulagern. Hier sollte die Firma schnellstens handeln, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen.
Wichtig ist nach meiner Auffassung gerade vor diesem Hintergrund eine kontinuierliche Berichterstattung der Verwaltung in die zuständigen politischen Gremien wie Bezirksrat und Planung- und Umweltausschuss. Es muss deutlich werden, dass Verwaltung, Politik und Bürger bei derartigen Missständen an einem Strang ziehen.