Eckert & Ziegler hat bekanntlich gegen die Verweigerungshaltung der Stadt Braunschweig geklagt, weil die Stadt Braunschweig die von Eckert & Ziegler beantragte neue Halle zur Verpackung von Atommüll aufgrund der geltenden Veränderungssperre nicht genehmigen will.
Die Klage hat Eckert & Ziegler vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gewonnen. Um die Baugenehmigung nicht erteilen zu müssen, hat Braunschweig eine Revision des Urteils bei der nächst höheren Instanz, beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, beantragt.
Augenscheinlich durfte „Eckert & Ziegler“ die Begründung zur Revision kommentieren und nun ist Braunschweig an der Reihe, eine Gegenkommentierung zu liefern.
Die Erteilung der Baugenehmigung ist also durchaus möglich, wenn Braunschweig nicht mit großem Einsatz dagegen vorgeht.
Ratsdrucksache 13648/14 vom 02.05.2014:
„Eckert & Ziegler, Gerichtsverfahren betreffend Erteilung einer Baugenehmigung
Der Prozessvertreter der Stadt hatte bekanntlich die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 11. Sept. 2013 beantragt und begründet. Auf die Erwiderung des Prozessvertreters von Eckert & Ziegler hin hat der Prozessvertreter der Stadt in einem weiteren Schriftsatz gegenüber dem OVG Lüneburg seine Argumentation vertieft. Dieser ist als Anlage beigefügt.“