Im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl in Braunschweig hat auch die BISS den Kandidaten Fragen gestellt. Der fünfte (und bislang letzte) Beitrag stammt von Herrn Herlitschke, Kandidat für Bündnis90 / Die Grünen.
BISS: Die von Eckert & Ziegler angestrebte Erweiterung der Konditionierungstätigkeiten neben Wohnhäusern und Schulen kann unserer Auffassung nach nur durch einen vollständigen Erweiterungsstopp rechtssicher verhindert werden. Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
Die von meiner Ratsfraktion initiierte Änderung des Bebauungsplans soll eine Ausweitung der Konditionierungskapazitäten von Eckert & Ziegler ja gerade verhindern. Bei diesem Ziel stimmen wir Grünen mit der BISS vollkommen überein. Ob dieses Ziel allerdings nur mit einem vollständigen Erweiterungsstopp – also der Begrenzung auf den jetzigen Ist-Zustand ohne jegliche Veränderungsmöglichkeit auf dem Firmengelände in Thune – erreicht werden kann, ist m. E. zweifelhaft. Der in den Planungs- und Umweltausschuss geladene Fachanwalt hat diese „Null-Variante“ zumindest als sehr rechtsunsicher bezeichnet. Zudem widerspräche diese „Null-Variante“ dem im Atomrecht gesetzlich verankerten sogenannten „Modernisierungsgebot“. Aber wie gesagt: Bei dem generellen Ziel, die Ausweitung der Konditionierungskapazitäten von Eckert & Ziegler zu verhindern, sind wir uns absolut einig.
BISS: Werden Sie eine Umsiedlung von auf dem Gelände ansässigen Firmen unterstützen, und falls ja, wie gedenken Sie darauf hinzuarbeiten (z. B. indem Sie Gelder für Prozesskosten einplanen)?
Auch ich bin der Auffassung, dass eine Umsiedelung der mit radioaktiven Stoffen umgehenden Firmen sehr zu begrüßen wäre. Die Stadt Braunschweig kann dies jedoch auf ihrem eigenen Stadtgebiet nicht leisten, weil an jedem denkbaren anderen Standort in Braunschweig dieselben Probleme wie in Thune auftauchen würden. Daher kämen nur eine Umsiedelung der Betriebe im Land Niedersachsen oder gar die Suche nach einem neuen Standort in einem anderen Bundesland in Frage, um die Nähe zu Wohngebieten deutlich zu verringern. Ob und – wenn ja – wo dies möglich wäre ist allerdings eher eine Frage an das Land und / oder den Bund.
BISS: Offiziell existiert in Braunschweig kein atomares Zwischenlager, dennoch werden auf dem Thuner Gelände Container mit radioaktiven Abfällen über unbestimmte, längere Zeiträume illegal gelagert. Seit kurzem ist zudem bekannt, dass dort rostige Fässer mit Radioaktivitätssymbol im Freien lagern. Wie gedenken Sie diese Zustände abzustellen?
Laut Aussage des Landesumweltministeriums ist die Art und Weise, wie die Behälter auf dem Grundstück gelagert werden, für die strahlenschutzrechtliche Genehmigung irrelevant. Es muss jedoch auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die genehmigten Messwerte am Zaun nicht überschritten und alle Behälter sicher gelagert werden. Daher ist diese Frage nicht so einfach zu beantworten, denn die Stadt Braunschweig kann nur die Fässer, Container oder andere Lagerbehälter mit einer entsprechenden Entfernungsverfügung belegen, die nach dem geltenden Baurecht (denn nur hierfür ist die Stadt zuständig) dort nicht stehen dürfen.
Auf die strahlenschutzrelevanten Genehmigungen und in diesem Zusammenhang eventuell auftretende Verstöße von Eckert & Ziegler kann die Stadt leider nicht sanktionierend Einfluss nehmen. Genau aus diesem Grund stehe ich schon seit einiger Zeit in engem Austausch mit dem Landesumweltministerium, um hier ein Handeln seitens des Landes Niedersachsen einzufordern. Ein erster und erfreulicher Schritt in die richtige Richtung ist die Verlagerung der Zuständigkeiten vom Gewerbeaufsichtsamt auf das Landesumweltministerium, denn dadurch konnte mittlerweile ein dichteres Überwachungsnetz installiert werden. Darüber hinaus muss m. E. in Kürze auch die verfehlte 2.000 Stunden-Regelung am Zaun fallen.