Pressemitteilung zum 24-h-Antrag von Buchler und seinen Auswirkungen auf den B-Plan und die Veränderungssperre
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein intensives und langes Beratungsgespräch mit der auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwältin Hess geführt. Bei diesem Gespräch war der 24-Stunden-Antrag von Buchler ein wichtiges Thema.
Folgendes ist hinsichtlich des 24-h-Antrags von Buchler deutlich geworden:
– Es ist richtig, wenn die Verwaltung sagt, dass die Genehmigung explizit nur für Buchler gilt und EZN diese nicht „erben“ könne.
– Aber: Es ist falsch, dass eine Genehmigung des 24-h-Antrags von Buchler keine Auswirkungen auf EZN haben würde!
Denn: Eine Ausnahmegenehmigung zur Kapazitätserweiterung von Buchler (beim 24-h-Antrag um 7 Schichten also 70%) erschwert eine gegenteilige Argumentation gegenüber Eckert & Ziegler. Es ist nicht zu begründen, warum ein chemisches Industrieunternehmen prinzipiell anders behandelt werden soll als ein Industrieunternehmen, das mit radioaktiven Stoffen umgeht.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kapazitätserweiterung für Buchler und eine eventuelle Verweigerung einer „Erweiterung“ für Eckert & Ziegler verstärkt den Eindruck einer Verhinderungsplanung.
Das Thema Radioaktivität wurde erst im Verwaltungsgerichtsverfahren eingebracht und in der Begründung zur Revision beim OVG in Lüneburg. Die Argumentation der Stadt bei der Revision des EZN-Urteils zum Hallenneubau vom OVG wird geschwächt, denn bei dem Aufstellungsbeschluss geht es zum einen um die Neuregelung im Umgang mit radioaktiven Stoffen. Es geht aber auch um eine „Verbesserung der Verträglichkeit“ von Wohnen und Industriegebiet. Eine Ausnahmegenehmigung für Buchler widerspricht diesem Ziel offensichtlich – bzw. hat die Stadt sich dann in ihrer Abwägung des neuen B-Plans schon für die Betriebe und gegen die Wohnbevölkerung ausgesprochen. Und das betrifft auch noch den Bereich des GE, der wesentlich dichter an die Wohnbebauung grenzt als die geplante Konditionierungshalle von EZN. Die EZN-Anwaltskanzlei Appelhagen argumentiert entsprechend in ihrem Schreiben vom 23.6.14 (in dem es um den Ausnahmeantrag für die neue Atommüll-Konditionierungshalle geht): „Dies rechtfertigt ersichtlich nicht den Entzug des Baurechtes für genau die Fläche, die von der angrenzenden Wohnbebauung am weitesten entfernt ist“.
Für die Beratung mussten wir wieder deutlich mehr als 1.000,- Euro in die Hand nehmen. Wir sind ehrlich gesagt inzwischen doch sehr ungehalten, dass wir als Amateure einer Bürgerinitiative die offensichtlich z.T. mangelhafte Professionalität der Verwaltung richtigstellen müssen. Schließlich hat auch erst das von uns finanzierte Rechtsgutachten von Frau RA Hess dazu geführt, dass das Thema Radioaktivität inzwischen berücksichtigt wird – die Verwaltung hatte dies ja 2 Jahre lang vollständig verneint und hat, aus unserer Sicht mit Absicht, den Prozess vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht gegen EZN verloren.
Wir sind natürlich gerne bereit, die hier gemachten Aussagen auch in einem Rechtsgutachten offiziell bestätigen zu lassen.
Die hierzu notwendigen Kosten müssten wir als Bürgerinitiative aber wieder über Spenden finanzieren, obwohl dies die ursächliche Aufgabe der Stadtverwaltung ist.
Vielleicht lässt sich diese Aufgabe dieses Mal von der Stadtverwaltung korrekt erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Huk
BISS e.V.