Das Restrisiko-Gutachten wurde von der Stadt Braunschweig beauftragt, nachdem die BISS Rechtsgutachten beigebracht hatte, die eindeutig aussagen, dass die Stadt Braunschweig bei Erstellung eines Bebauungsplanes auch radioaktive Stoffe und deren Nutzung zum Schutz der Bürger beachten muss. In zweiter Instanz hat dies nochmal der von der Stadt eingeschaltete Anwalt Herr Dr. Schiller bestätigt.
Das Restrisiko-Gutachten soll feststellen, welche Risiken nicht durch bereits vorhandene Regelungen abgedeckt werden, damit dieses Restrisiko vom Bebauungsplan abgedeckt werden kann, der gerade für das „Buchler-Gelände“ der Atomfirmen an der Harxbütteler Straße in Braunschweig-Thune erstellt wird. Der Bebauungsplan soll also Regelungen festlegen, die dafür sorgen, dass das vorhandene Restrisiko, das von dem Gelände der Atomfirmen ausgeht, akzeptabel bleibt.
Nun gibt es einen Entwurf dieses Restrisiko-Gutachtens und zugleich auch einen Bebauungsplan, in den das Ergebnis des Restrisiko-Gutachtens bereits eingearbeitet worden sein soll.
Obwohl die BISS bereits festgestellt und begründet hat, dass die Beauftragung des Restrisiko-Gutachtens fehlerhaft ist und ergänzt werden muss, damit zum Beispiel der volle Umfang der Strahlengenehmigung berücksichtigt wird, stellt das Restrisiko-Gutachten auch in der jetzigen Form „nicht irrelevante“ Risiken fest.
In der Pressemitteilung der Stadt wird darauf hingewiesen,
“ … dass es auch bei Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte ein verbleibendes Restrisiko gibt, das nicht von vornherein als irrelevant abgetan werden kann“.
Und um dieses auf ein akzeptables Risiko zu minimieren, wird für die Zukunft festgelegt:
„Dem soll der künftige Bebauungsplan Rechnung tragen, indem er aus Gründen der Vorsorge weitere Betriebe oder Anlagen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, bzw. Erweiterungen dieser Art ausschließt.“
Das heißt aus meiner Sicht, jetzige „nicht irrelevante“ Risiken bleiben erhalten, aber aus Gründen der Bestandssicherung für die Firmen wird _nur_ eine Erhöhung dieser „nicht irrelevanten“ Risiken für die Zukunft vermieden. Es gibt also keine Verringerung der erkannten und vorhandenen Risiken.
Gemäß der Pressemitteilung der Stadt Braunschweig wird die BISS ebenso wie die IHK (die IHK als „Träger öffentlicher Belange“, und damit auch die Firmen Buchler und Eckert & Ziegler) demnächst über die konkreten Inhalte informiert und dann können wir mehr sagen.