Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat dem Antrag der Stadt Braunschweig auf Berufung bezüglich des in erster Instanz verlorenen Prozesses Eckert & Ziegler gegen die Stadt Braunschweig stattgegeben. Damit ist allerdings noch nichts gewonnen. Auch die Verwaltung hält sich mit Vorhersagen bedeckt: „Diesen Ausführungen des OVG kann kein Anhaltspunkt für den Ausgang des Berufungsverfahrens entnommen werden“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.
Wir erinnern uns: Der (sehr kurze) Prozess vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig war mit Pauken und Trompeten verloren worden, weil die Stadt sich einfach nicht bereit zeigte, die Gefahren durch Strahlung ins Spiel zu bringen. Wir konnten damals nur den Schluss ziehen, dass hier einseitig die Firmen geschützt werden sollten und nicht die Bürger.
Die Tatsache, dass der neue Bebauungsplan die Erweiterung der bestehenden Firmen nicht verhindert (lediglich die Ansiedlung neuer Firmen soll ausgeschlossen werden), obwohl die gutachterliche Stellungnahme ein Risiko bescheinigt, das bereits jetzt im Normalbetrieb für die Braunschweig-Thuner Anwohner größer sei als für die Anwohner eines Atomkraftwerks, lässt leider nicht vermuten, dass die Stadt von ihrem Kurs der Firmenfreundlichkeit abweicht und während der Berufungsverhandlungen im Sinne der Bürger agieren wird.
Wir werden sehen.