Seit kurzem liegen uns nun auch die NLWKN Jahresberichte für die Jahre 1998 bis 2003 vor. Nach einer ersten Durchsicht sind wir fassungslos. Wir erinnern noch einmal an das BZ Interview mit Dr. Eckert, das am 02.12.2011 gedruckt wurde:
Wir dürfen zwar hohe Aktivitäten handhaben, aber die Strahlung, die nach der Abschirmung übrig bleibt, ist genauso niedrig wie überall. [Grenzwert] … am Zaun … ein Millisievert. Unsere Jahreswerte liegen weit darunter, seit Dekaden.
Wussten wir schon durch die Berichtsjahre 2008 und 2009, dass die gesetzlichen Grenzwerte nur durch fragwürdige „Rechentricks“ scheinbar eingehalten wurden, so sind weitere Blicke in die neu vorliegenden Berichte erschütternd:
Scheinbar wurde nur in einem einzigen Jahr (2005) quantitativ Neutronenstrahlung gemessen. Die dabei ermittelten Werte (nur für die Neutronenstrahlung!) überstiegen bereits (auf das Jahr hochgerechnet) den gesetzlichen Grenzwert. Warum hat man trotz dieser alarmierenden Feststellung in den folgenden Jahren gar nicht mehr gemessen?
Noch erschreckender: Im offiziellen, erst nach hartnäckigem mehrmaligem Anfordern herausgegebenen behördlichen Bericht zum Jahr 1998 heißt es:
Die Auswertung der Gamma-Ortsdosen ergab an MP 5 (2,538 mSv/a bzw. Nettodosis 1,960 mSv/a) und an MP 7 (3,006 mSv/a bzw. Nettodosis 2,428 mSv/a) auch nach Abzug des natürlichen Untergrundes eine Grenzwertüberschreitung gemäß §44 Abs. 1 StrlSchV.
Den Bericht für das Jahr 2004 hat man uns bis heute vorenthalten. Den für 2010 ebenfalls. Ohne Begründung.