Sonstige Dokumente

  • Urteilsbegründung des OVG Lüneburg; das Urteil kippte den neuen Bebauungsplan und warf Braunschweig auf das alte Baurecht mit seinen horrenden Erweiterungsmöglichkeiten für die Nuklearfirmen zurück.
  • Berichte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zeigen: Braunschweig ist bereits jetzt Konditionierungsanlage.
  • Stellungnahme im Auftrag der Stadt Braunschweig: „Restrisikobeim Umgang mit radioaktiven Stoffen durch die Gewerbebetriebe im Bereich desgeplanten Bebauungsplans„Gieselweg/Harxbüttler Straße“
    • Vgl. hierzu unsere Pressemitteilung zum Auftragsumfang sowie unsere Analyse dazu.
    • Man beachte: Trotz dieser offensichtlichen Unterbewertung der tatsächlichen Risiken gelangt die Stellungnahme des Gutachters zur Einschätzung, „dass im normalen Betriebsablauf das radiologische Risiko eines Anwohners der Braunschweiger Betriebe als größer einzuschätzen ist als das radiologische Risiko eines Anwohners eines Kernkraftwerks“ (S. 8; Hervorhebungen: BISS).
    • Bei einer späteren Veranstaltung befand der Gutachter, er müsse dem Hinweis bzgl. des (als besonders gefährlich einzustufenden) Tritium-Thymidins nachgehen. Ob dies geschehen ist, wissen wir bis heute nicht (Dezember 2014).
    • Die Stadt Braunschweig zieht das Gutachten lediglich zum Ausschluss der Ansiedlung weiterer Nuklearfirmen heran, erlaubt den jetzigen Firmen allerdings die Erweiterung. Dass bereits der jetzige Normalbetrieb ein höheres Risiko bedeutet als für die Anwohner eines AKWs, wird ignoriert. Störfall- bzw. Unfallpotential wird dabei offenbar komplett ausgeblendet, obwohl bereits ein Transportunfall, ein Brand und weitere meldepflichtige Geschehnisse zu verzeichnen sind.
      Ergebnis
      : Der neue Bebauungsplan erlaubt genau die Halle, die er eigentlich hätte verhindern sollen.
  • INTAC-Gutachten
    „Stellungnahme zu Antworten der Niedersächsischen Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen bei der Firma Eckert & Ziegler NuclitecGmbH (Drs:16/4713)“:
    u.a. „Die Störfallvorsorge für die Anlagen von EZN in Braunschweig ist unzureichend„.