Und so sieht „keine Erweiterung der Genehmigungen“ aus, wenn es nach dem neuen Bebauungsplan geht:
Mit „keine Erweiterung der Genehmigungen“ wird keinerlei Aussage über das tatsächlich am Ort vorhandene Material gemacht. Die Genehmigungen erlauben ein Vielfaches von dem, was jetzt bereits am Ort umgesetzt und gelagert wird.
Nicht vergessen: wir reden hier über eine Konditionierungsanlage neben Wohnhäusern und Schulen.
Wir haben hier entsprechend dem neuen Bebauungsplan die erlaubte Größe der neuen Halle (Höhe, Breite, Tiefe, Ort) eingezeichnet.
Hier das Originaldokument: Bebauungsplan Zeichnung TH22 Stand: 16.12.14
Das ist das, was der neue Bebauungsplan hergibt.
Im Vergleich die Überschriften in der Braunschweiger Zeitung:
– Umweltminister: Erweiterung am Standort undenkbar
– Eckert & Ziegler weist Expansionspläne von sich
– Stadtverwaltung streicht Gewerbefläche in Thune zusammen
Und so sieht also keine Erweiterung, mit der ‚zusammengestrichenen‘ Gewerbefläche und den nicht vorhandenen Expansionsplänen aus, wenn es nach Eckert & Ziegler, der Stadtverwaltung und dem neuen Bebauungsplan geht.
Urteilen Sie selbst.