Als Rückblick auf den zweiten Prozess Eckert & Zieglers gegen Braunschweig erreichte uns unten abgedruckter Kommentar eines Beobachters, der anonym bleiben möchte, der BISS aber bekannt ist.
Die Überschrift „Rechtsstaat?“ verbindet diesen Kommentar einerseits mit unseren Überlegungen, dass etwas zwar juristisch korrekt, moralisch aber dennoch falsch sein kann; zum anderen erinnert er an die Betonung der Rechtsstaatlichkeit durch den städtischen Anwalt Dr. Schiller und durch CDU-Fraktionsvorsitzenden Reinhard Manlik im Sonder-PlUA, als man es pauschal als rechtswidrig bezeichnete, eine Erweiterung der Atomfirmen (mit aktuell höherem Risiko als an einem AKW!) zu verbieten – und dabei, der Eindruck drängte sich auf, den Gegnern unterstellte, ihre Forderungen unterhöhlten die Rechtsstaatlichkeit.
Dass der Rechtsstaat eine großartige und unersetzliche Errungenschaft ist, bleibt unbestritten. Verkommt er aber zu einem Gedankengebilde, in dessen Windschatten sich die Erweiterung von Atomfirmen neben Wohnhäusern und Schulen als alternativlos präsentieren kann, müssen Prioritäten geklärt werden.
Kommentar: Rechtsstaat?
Wo leben wir hier eigentlich? Trotz der eindeutigen Zusage der Verwaltung, den Rat und die Gremien unverzüglich zu benachrichtigen, wurde dem Rat ebendiese Information, dass ein Gerichtstermin anberaumt wurde, verschwiegen. Keinerlei Information.
Vor Beginn des Termins um 11:00 Uhr gab es ungewöhnlich starke Personenkontrollen am Eingang des Verwaltungsgerichts. Man hatte offenbar im Stillen verhandeln wollen, da für die Verhandlung, für die doch wohl öffentliches Interesse vorliegt Saal 1, also viel zu klein ausgewiesen war. Dieser wurde dann getauscht.
Am Ende der Verhandlung stand 15:00 Uhr als Termin für die Urteilsverkündung im Raum. Offensichtlich sollte hier durch einen Trick die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, denn um 15:00 war bereits alles gelaufen. (Es war dann auch wieder Saal 1.)
Öffentliche Verhandlungen haben auch öffentlich zu sein und dürfen nicht durch Tricksereien vor der Öffentlichkeit verborgen werden. Langsam sollten an der Durchführung der Rechtsstaatlichkeit in diesem unserem Lande doch ernste Zweifel aufkommen.