Ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ließen sich heute über den neuen Bebauungsplan und dessen mögliche Folgen sowie über Möglichkeiten der Einwendungen informieren.
Die Präsentation des Abends können sie sich hier herunterladen.
Neben den bekannten Einwendungspostkarten wurde eine Mustereinwendung unserer Rechtsanwältin präsentiert, die jeder unter seinem Namen und seiner Adresse bis zum 09. März 2015 an die Stadt Braunschweig verschicken kann. Außerdem wurden zentrale weitere Punkte, die sich als Einwendungen eignen, besprochen. Natürlich stehen wir auch weiterhin für Fragen zur Verfügung.
Bei dieser Gelegenheit präsentierte die BISS eine weitestmöglich maßstabsgetreue Video-Visualisierung dessen, was nach dem neuen Bebauungsplan möglich wäre. Insbesondere beeindruckt dabei die erlaubte Höhe von 16,5 Metern für einen Großteil des Geländes: Das ist noch einmal ca. 2 Meter höher als das Verwaltungsgebäude auf dem Gelände. Nur der Kirchturm in Wenden wäre im Stadtbezirk noch höher.