Wer eine fachlich fundierte Mustereinwendung gegen den neuen Bebauungsplan sucht, kann diese hier nehmen und muss dann lediglich folgendes beachten:
- schriftlich einreichen (handschriftlich oder per Computer…)
- persönliche Angaben (Name des Einwenders / der Einwenderin, Adresse…)
- Betroffenheit erklären (optional, den Teil kann man auch herauslöschen)
- unterschreiben
- sich weitere Einwendungen vorbehalten
- eigene Adresse nicht vergessen
- Frist einhalten: Poststempel 9.3. 2015.
Selbstverständlich kann die Einwendung auch vollständig in eigenen Worten erfolgen, gekürzt oder verlängert werden. Hier findet man mögliche Einwendungsgründe, die sich teils noch nicht in der Mustervorlage befinden.
Materialien zum Bebauungsplan findet man hier.
Die gutachterliche Stellungnahme der Stadt Braunschweig (mit der Aussage auf Seite 8, dass in Thune das radiologische Risiko für Anwohner höher sei als für Anwohner eines AKW), das beim Infoabend viele Anwesende interessierte, findet man hier. Natürlich ist auch das ein möglicher Einwendungsgrund.