Wegweisend hat das Oberverwaltungsgericht gestern im Prozess zwischen Eckert & Ziegler und der Stadt Braunschweig festgestellt, dass die Themen Restrisiko und radioaktive Strahlung relevant sind.
Eckert & Ziegler hat den Prozess nur gewonnen, da nach Einschätzung des Gerichts die Stadtverwaltung schneller hätte handeln müssen.
Die BISS erwartet von der Stadt, dass sie bis vor das Bundesverwaltungsgericht zieht und klar stellen lässt, dass dieser Standort außergewöhnlich und einzigartig in Deutschland ist. Die Stadt muss alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, dieses Urteil anzufechten. Sollte die Stadt Braunschweig dies nicht tun, lässt sich vermuten, dass die Stadt den Hallenneubau und die damit verbundene Atommüll-Konditionierungsanlage im Braunschweiger Stadtgebiet nie wirklich verhindern wollte.
Und darüber hinaus erwarten wir bei einer sofortigen Beurteilung des Bauantrages von EZ eine Ablehnung der beantragten Halle auf Grundlage Paragraph 35 Absatz 1 Nr. 7 BauGb, wonach Anlagen zur Behandlung von Atommüll nur im Außenbereich und nicht mitten in einem Wohngebiet und neben Schulen und Kindergärten zulässig sind.
Wir fragen uns:
Warum will Eckert & Ziegler auf Biegen und Brechen eine neue, große Halle zur Konditionierung radioaktiver Abfälle in der Nachbarschaft zu Jugend- und Schulzentrum, Kita und Wohnsiedlung und in der Einflugschneise des Flughafens errichten?