Nach dem verlorenen Gerichtsverfahren muss die Stadt Braunschweig für den Fall, dass das Urteil rechtskräftig wird, neu über den Bauantrag für die neue Halle zum Messen, Konditionieren und Lagern von Eckert & Ziegler entscheiden und kann sich nicht mehr auf die 2. Verlängerung der Veränderungssperre berufen. Würde die Stadt dem Bauantrag zustimmen, könnte die Halle gebaut werden, die aus Sicht der BISS den Anfang des Ausbaus zur nationalen Atomdrehscheibe bzw. zur „Packstation“ für Schacht Konrad bedeuten könnte.
Eckert & Ziegler äußert sich in ihrer Pressemitteilung vom 12.05. so, als ob mit dem Urteil der Bauantrag bereits genehmigt wäre. Der Geschäftsführer der EZ Umweltdienste, Herr Dr. Mann, lässt sich darin wie folgt zitieren: „Wir freuen uns, dass das OVG mit seiner Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils es nunmehr ermöglicht, die zum Teil noch aus den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Hallen zu modernisieren“.
Aber: Erstens ist es noch nicht so weit und zweitens gibt es eine Vielzahl guter Gründe, den Bauantrag dann abzulehnen.
Noch einmal ganz deutlich: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aber selbst wenn es rechtskräftig würde, müsste die Stadt lediglich über den Bauantrag neu entscheiden – Herr Mann tut allerdings so, als ob das OVG die Baumaßnahmen bereits rechtskräftig gestattet hätte!
Auch ist uns nicht ersichtlich, weshalb Herr Mann sich darüber freut, dass es nun angeblich möglich sei, „die zum Teil noch aus den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Hallen zu modernisieren“. Schließlich ging es bei dem Prozess inhaltlich um einen Bauantrag für eine NEUE Halle zum Messen, Lagern und Bearbeiten von Atommüll. Auffällig ist, dass die Pressemitteilung auf der Homepage des Konzerns nicht (mehr?) zu finden ist. Die BISS ist gespannt, ob der Konzern uns nun erneut rechtliche Schritte androht, weil die BISS offizielle Verlautbarungen des Konzerns veröffentlicht.
Ob die Aktionäre, die es inzwischen gewohnt sein müssten, dass vollmundige Blütenträume in Bezug auf die Atommüllbearbeitung in Braunschweig nicht eingetreten sind, sich solche irreführenden Ankündigungen wie in dieser Pressemitteilung klaglos gefallen lassen?
Wir halten diese Pressemitteilung für einen erneuten Hinweis auf einen ausgesprochen taktischen und selektiven Umgang der Firma mit der Wahrheit, der zu Missverständnissen führen kann und vielleicht als bewusste Irreführung interpretiert werden könnte. Das wäre aus unserer Sicht für kein Unternehmen wünschenswert, aber bei einer Firma, die am Rande einer Großstand mit derart gefährlichen Stoffen hantiert, halten wir einen derartigen Umgang mit der Wahrheit für besorgniserregend.