Um die Bevölkerung vor vermeidbarer radioaktiver Belastung zu schützen, bietet die Strahlenschutzverordnung in Deutschland die Kategorie des sogenannten Minimierungsgebotes. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig hat des Öfteren aufgezeigt, dass diese Vorschrift in Braunschweig mitunter sehr locker ausgelegt wird (noch immer die unserer Einschätzung nach ohnehin rechtswidrige 2000-Stunden-Regelung, des Weiteren die Nichtanwendung der Summenformel, dann Tanken eines mit radioaktiven Substanzen beladenen (Medizin-)Transporters…).
Am 07. September parkte nun zur Mittagszeit ein Kleintransporter mit Radioaktivitätskennzeichnung längere Zeit vor einem Lebensmittelgeschäft, das gerade auch zu dieser Zeit gern von der Schülerschaft des nahegelegenen Schulzentrums frequentiert wird (wir berichteten). Tatsächlich befanden sich Jugendliche im Gebäude. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite waren im Verhältnis zur Hintergrundstrahlung erhöhte Strahlenwerte messbar.
Drei Tage später, am 10. September, beobachteten wir einen ebenfalls mit dem Gefahrenzettel für Radioaktivität gekennzeichneten (Medizin-)Transporter auf dem Parkplatz eines weiteren Supermarktes der Nachbarschaft. Auch hier wäre es angesichts der Nähe zum Firmengelände sicherlich möglich gewesen, ohne das Fahrzeug oder mit unbeladenem Fahrzeug einkaufen zu gehen.
Wir haben beide Vorfälle sowohl dem Gewerbeaufsichtsamt als auch dem Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) angezeigt. Aus dem NMU verlautete, man würde uns „nach der Bearbeitung eine Resonanz“ zukommen lassen. Wir erwarten, dass diese „Resonanz“ in klaren und zu überprüfenden Handlungsanweisungen für die beteiligte(n) Firme(n) besteht.
AnwohnerInnen wissen, dass man kaum einen Spaziergang machen oder in die Stadt fahren kann, ohne einem (Medizin-)Transporter zu begegnen, fahren sie doch oft mehrfach täglich, auch samstags, zu für uns nicht sicher voraussehbaren Zeiten durchs Wohngebiet.
Im Sinne des Minimierungsgebots der Strahlenschutzverordnung und des Atomgesetzes halten wir es für unverantwortlich, dass Fahrzeuge mit radioaktivem Inhalt sich unnötig an Orten des allgemeinen Lebens aufhalten.
Wie es auf unserem Protestwagen am Gieselweg aktuell unter der Abbildung eines weißen (Medizin-)Transporters zu lesen ist:
Bitte Abstand halten! … denn diese Transporter dürfen strahlen wie Castor-Transporte.
Das ist Rechtslage. Deshalb muss in besonders belasteten Gebieten, wo Transporte sich häufen, unbedingt größtmögliche Minimierung angewendet werden!