Der Rat der Stadt Braunschweig hat in der Sitzung vom 17.11.2015 zwei Punkte mit unmittelbarer Relevanz für die Lage im Norden der Stadt entschieden.
- In Reaktion auf die Kritik des Amtes für regionale Landesentwicklung (ARL) wurde die Begründung des Bebauungsplanes angepasst. Die Vorlage der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.
- Im Sinne des Antragstellers wurde ein Antrag der BiBS-Fraktion einstimmig in den Planungs- und Umweltausschuss (PlUA) überwiesen. Ratsherr Peter Rosenbaum erläuterte, für die Arbeiten in Thune besäßen die dortigen Firmen aktuell gar keine Genehmigung. Das Umweltministerium habe mitgeteilt, dass sich die Befugnis zur Konditionierung zwar auf das Jahr 1975 zurückleiten lasse, dass aber zu prüfen sei, inwiefern dies für die Rechtsnachfolgerinnen zuträfe.
Im Antrag heißt es [Hervorhebung BISS]:
„Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Landesregierung aufzuklären, welche Genehmigungen für Konditionierungsarbeiten der in Frage kommenden Firmen in Braunschweig-Thune vorliegen und dem Rat der Stadt bis zur Ratssitzung im Dezember 2015 Bericht zu erstatten. Es möge auch aufgeklärt werden, warum die Fa. Eckert & Ziegler offenbar inzwischen (‚Übersicht der Lagerstandorte für radioaktive Abfälle in Niedersachsen‘, Anlage 1, Umweltministerium, Stand 30.1.2015) auch sog. ‚Lohnkonditionierung‘ – also Behandlung nicht nur eigener, sondern auch von Fremdabfällen – vornimmt und wo diese ‚Lohnkonditionierung‘ geschieht – in Leese oder in Braunschweig.“