Am 8. Februar wird die BISS mit ihrem Anwalt Dr.U.Wollenteit in einer Anhörung im Umweltaussschuss des Landtages gehört.
Die Einladung erfolgte aufgrund des Antrages der CDU über „Die Aufnahme von Verhandlungen des Landes mit Eckert & Ziegler zur freiwilligen Selbstkontrolle“.
Die BISS vertritt den Standpunkt, dass eine Nuklearfirma, die eine zehnfache Erhöhung ihres Umgangs mit Radioaktivität im Juni 2015 ankündigt, nur durch eine rechtliche Regelung an einer Erweiterung gehindert und zur Reduzierung der enorm hohen Strahlengenehmigungen bewegt werden kann.