CDU beantragt freiwillige Selbstkontrolle von Eckert & Ziegler trotz bekundeter Erweiterungsabsichten

– Pressemitteilung –

Am gestrigen Montag fand im Umweltausschuss des Landtages eine Anhörung zu dem Antrag der CDU „Verhandlungen mit Eckert & Ziegler direkt, transparent und jetzt führen!“ statt. Gemeint sind Verhandlungen über eine freiwillige Selbstkontrolle von Eckert & Ziegler bezüglich der Ausnutzung ihrer Strahlengenehmigungen am Standort Braunschweig-Thune, wo die Firma in einem Wohngebiet mit radioaktiven Substanzen arbeitet.

Herr Dr. Gunnar Mann, Geschäftsführer der Eckert & Ziegler Umweltdienste in Braunschweig, betonte, dass eine Erweiterung in ihrem Kerngeschäft der Medizin- und Strahlenquellen-Produktion notwendig ist und Eckert & Ziegler eine Einschränkung am Standort Braunschweig daher ablehnt.

Die Stadt Braunschweig wurde durch Herrn Stadtbaurat Leuer und Herrn Mollerus vertreten. Herr Leuer bestätigte, dass die in Braunschweig bestehende Gemengelage eines Industriegebietes inmitten eines Wohngebietes, neben Schulen, Kindergarten und Jugendzentrum eine einmalige und heute nicht mehr genehmigungsfähige Situation darstellt. Auch ist es richtig, dass kein spezifischer Katastrophenplan für die Nuklearfirmen in Braunschweig-Thune existiert. Daher wünsche man keine Erweiterung der Nuklearbetriebe in einem Ballungszentrum wie Braunschweig.

Die Diplom-Physikerin Oda Becker gab einen kurzen Abriss ihres Gutachtens „Risiko des Betriebs von Eckert & Ziegler Nuclitec (EZN), neben Wohnhäusern und Schulen“, dass sie bereits vor einem Jahr für die BISS angefertigt hatte. Darin verdeutlichte Sie die Ergebnisse der Entsorgungskommission zum Standort Braunschweig-Thune aus dem Jahr 2013.
Aufgrund der Ergebnisse der ESK und der darin empfohlenen Neubewertung des Standortes unter Berücksichtigung bislang nicht durchgeführter Betrachtungen kommt sie zu dem Schluss, dass der notwendige Evakuierungsradius, und damit die Störfallgefahr, größer ist als die 350m, die bereits die ESK errechnet hatte.

Gemeinsam mit ihrem Anwalt Dr. Ulrich Wollenteit stellte die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) e.V. die Genehmigungssituation in Braunschweig dar:

  • Erst 2004 gab es eine 100fache Erhöhung der Strahlengenehmigungen ohne die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • im Nationalen Entsorgungsprogramm der Bundesregierung wird Braunschweig explizit als Konditionierungsstandort eingeplant,
  • die vorhandene Abluftgenehmigung und die 2000-Stunden-Regelung entsprechen nicht den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung.

Daher haben Anwohner mit Unterstützung des Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. und der BISS e.V.bereits im November 2015 einen Antrag auf Widerruf der Strahlengenehmigungen von Eckert & Ziegler gestellt.Peter Meyer (BISS) verdeutlicht:
Dr. Wollenteit unterstrich, dass alle Voraussetzungen für einen Widerruf der Genehmigungen durch das Umweltministerium gegeben seien, sogar für einen Pflichtwiderruf – eigentlich gibt es hier nichts mehr zu diskutieren.
„Vor diesem Hintergrund fordere die BISS, so Peter Meyer, ebenso wie SPD und Grüne in ihrem Antrag „Genehmigungen überprüfen, Strahlenschutz strikt umsetzen, Anwohnerinnen und Anwohner schützen“, dass der Umgang mit Radioaktivität am Standort Braunschweig-Thune eingeschränkt und das zugleich über einen geeigneteren Standort verhandelt werden sollte.“

Meyer wörtlich:“In einem Wohngebiet hätten Genehmigungen in der bestehenden Höhe niemals erteilt werden dürfen. Jetzt wissen wir: Die Rechtslage erfordert einen Pflichtwiderruf. Da bleibt nur eine Schlussfolgerung – ein anderer Standort muss her.

BISS e.V.

Zur Unterstützung der Anwohner bei der Klage gegen die Strahlengenehmigungen des Landesumweltministeriums findet am 12.2. um 19 Uhr in der Kaufbar eine Benefiz-Lesung mit Axel Klingenberg & Gästen statt. Die Spenden sind für den Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V., der die Anwohner bei ihrer Klage finanziell unterstützt.