DLR-Flugversuche nah am Nukleargelände

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) gibt bekannt, dass die Einrichtung Flugexperimente und das Institut für Flugführung des DLR vom 25. November
bis zum 27. November 2015 mehrere Forschungsflüge in der Region
Braunschweig durchführen werden.

Auf der DLR-Homepage heißt es weiter:

Forschungsflugzeug der DLR
Forschungsflugzeug der DLR

„Dazu wird das DLR-Forschungsflugzeug A320 ATRA (Advanced Technology
Research Aircraft) im genannten Zeitraum Low Approaches, also tiefe
Anflüge, fliegen. Der Landeanflug wird eingeleitet, es kommt aber nicht
immer zur  Landung, da das Flugzeug für weitere Anflüge wieder
durchstartet. In diesem Zusammenhang wird es auch zu mehreren tiefen
Überflügen in der Umgebung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg kommen.“

Also in der Nähe des Thuner Geländes.

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Pressemitteilung: „Umweltministerium prüft, Bürger handeln“

Betroffene AnwohnerInnen, die BISS e.V. und der Rechtshilfefonds Strahlenschutz
e.V. haben heute, am 25. November, beim Niedersächsischen Umweltministerium
einen Antrag auf Widerruf der Strahlengenehmigungen der Braunschweiger
Nuklearfirmen eingereicht.
Dr. Thomas Huk, einer der Antragsteller und möglichen Kläger, und der renommierte
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg (bekannt aus dem Brunsbüttel-Urteil)
erläuterten in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Gründe für den Antrag:
• Die Nuklearfirmen befinden sich am Rande der Großstadt Braunschweig mit ca.
250.000 Einwohnern, unmittelbar neben Wohngebieten (40m) und Schulen
(150m).
• Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) und das Öko-Institut halten
jedoch einen Mindestabstand von 350 m zur nächsten Wohnbebauung für
notwendig.
• Die Direktstrahlung an der Firmengrenze des Braunschweiger Standortes ist
höher als an deutschen AKWs. Aber auch die Genehmigung für radioaktive Abluft
ist völlig überhöht und liegt ein Mehrhundertfaches über den Grenzwerten der
Strahlenschutzverordnung.
• Seit 1975 wurden die Strahlengenehmigungen um den Faktor 1000 erhöht. Das
entspricht dem 300fachen des ASSE-Inventars oder der genehmigten Aktivität
des Castor-Lagers Lubmin. Das Zustandekommen dieser Genehmigungen
erscheint undurchsichtig und fehlerhaft, Anfragen hierzu bleiben unbeantwortet,
eine zugesagte Überprüfung hat auch nach über 2 Jahren zu keinen Ergebnissen
geführt.
• Eckert & Ziegler hat im Sommer 2015 angekündigt, seine bislang nur zu maximal
ca. 10 % ausgenutzte Strahlengenehmigung zukünftig vollständig ausnutzen zu
wollen.
• Seit 2003 wird der Standort Braunschweig-Thune laut des Nationalen
Entsorgungsprogramms (NaPro) als einer von fünf bundesweit vorhandenen
Konditionierungsanlagen festgelegt. Braunschweig soll demzufolge eine wichtige
Rolle in der Atommüll-Behandlung spielen.
• Obwohl lediglich eine Betriebsbeschreibung für die Rücknahme eigenen
Atommülls aus dem Jahr 1975 besteht, wurden in den letzten Jahren bereits
„Konrad-Container“ auch für andere Bundesländer befüllt. In den Jahren 2001-
2011 wurden über 100.000 Atommüll-Fässer angenommen. Atommüll lagert
ungeschützt und ohne die notwendige baurechtliche Genehmigung in Fässern
und Containern im Freien.
• Die Nuklearfirmen befinden sich unmittelbar neben der Einflugschneise des
keine 3 km entfernten Forschungsflughafens Braunschweig-Wolfsburg. Hier
führt die DLR mit Großflugzeugen Versuchsflüge im flugphysikalischen
Grenzbereich durch.
• Es fehlt ein Katastrophenschutzplan, der die Bevölkerung über notwendige
Verhaltensweisen im Ernstfall informiert.
• Bürgerinnen und Bürgern werden umfangreiche Informationen zum
radioaktiven Inventar mit dem Hinweis auf Terrorgefahr vorenthalten.
Antragsteller Huk stellt klar: „So kann es nicht weitergehen! Wir halten den Standort aus
den oben genannten Gründen für völlig ungeeignet und unverantwortbar. Darum hat die
BISS e.V. gemeinsam mit AnwohnerInnen und UnterstützerInnen zur Finanzierung von
vorbereitenden rechtlichen Schritten und Klagen gegen die Strahlengenehmigungen am
Standort Braunschweig-Thune den Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. gegründet.“
Der Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages wird am 30.11.2015 einen
Antrag der CDU-Fraktion behandeln, der Verhandlungen des Landes mit Eckert & Ziegler über eine freiwillige Selbstkontrolle fordert. Die Antragsteller und die BISS halten dies nicht für sinnvoll. Thomas Huk: „Eckert & Ziegler setzt gerade jetzt kompromisslos alles daran, in Braunschweig eine neue große Halle zur Atommüllkonditionierung zu bauen. Die Firma hat öffentlich eine 100%ige Ausnutzung ihrer enorm hohen Strahlengenehmigungen angekündigt. Um die Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig und dem Umland zu schützen, müssen die Genehmigungen weitgehend aufgehoben werden. Dies wird kaum im Konsens und mit Selbstverpflichtungen gehen, zumal die Firmen am Standort bisher alle paar Jahre gewechselt haben und wir das Vorgehen der derzeitigen Genehmigungsinhaber für nicht vertrauenerweckend halten“.
Rechtsanwalt Dr. Wollenteit erläuterte in einem kurzen Statement den Inhalt des
Antrages auf Widerruf der Strahlengenehmigung. Er sieht es als gegeben an, dass die
Grundlagen für die Erteilung der Genehmigungen nicht vorhanden waren und es auch
aktuell nicht sind. Daher müssen Teile der Genehmigungen oder sogar die
Genehmigungen insgesamt zurückgenommen und neu bewertet werden.
Peter Meyer von der Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig (BISS) e.V. fordert
Konsequenzen: „Die BISS e.V. sieht hier die dringende Notwendigkeit einer politischen
Entscheidung, die zum Ziel hat, dass das Land Niedersachsen und Eckert & Ziegler einen geeigneteren Standort finden.“
BISS e.V.
Die Pressemappe findet man hier.

Pressekonferenz zum Antrag auf Widerruf der Strahlengenehmigung in Braunschweig

Dr. Thomas Huk, als Anwohner und Vorsitzender der BISS, hat heute mit dem bekannten Hamburger Rechtsanwalt Dr. U. Wollenteit den Antrag auf Widerruf der Strahlengenehmigungen in Braunschweig-Thune der Presse vorgestellt.

Siehe Pressemappe.

 

RA Dr. Ulrich Wollenteit und Dr. Thomas Huk (BISS) auf der Pressekonferenz
RA Dr. Ulrich Wollenteit und Dr. Thomas Huk (BISS) auf der Pressekonferenz
Entwicklung der Strahlengenehmigung ist zu hoch
Entwicklung der Strahlengenehmigung ist zu hoch
RA Dr. U. Wollenteit erläutert den Antrag auf Widerruf der Strahlengenehmigung
RA Dr. U. Wollenteit erläutert den Antrag auf Widerruf der Strahlengenehmigung

 

Pressemitteilung der BiBS-Fraktion: „Eckert & Ziegler: Nur „hergeleitete Befugnis“?“

Pressemeldung der BIBS:

Braunschweig, 23. November 2015

Eckert & Ziegler: Nur „hergeleitete Befugnis“?

Die Firma Eckert & Ziegler (E&Z) besitzt offenbar keine Genehmigung zur Bearbeitung von Atomabfällen bzw. Konditionierung von Abfällen am Standort in Braunschweig. Seit November 2011 wurde der Bauantrag von Eckert & Ziegler (E&Z) zur Erweiterung des Konditionierungs-Zentrums in Braunschweig-Thune durch eine Veränderungssperre der Stadt blockiert… Doch nun steht der Bauantrag vor der Entscheidung.

Ein Bescheid zugunsten von E&Z setzt allerdings eine Betriebs- bzw. Gewerbegenehmigung für die dort geplanten Konditionierungsarbeiten für Fremdabfälle im industriellen Maßstab voraus. Auf Nachfragen der BIBS-Fraktion bei der Stadt und vor allem beim Gewerbeaufsichtsamt wurden seit August dieses Jahres alle jemals für Thune erteilten Genehmigungen geprüft.

Seit dem 9. November 2015 liegt der BIBS-Fraktion nun die Antwort des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel (Grüne) vor, wonach eine direkte Genehmigung für diese Konditionierungsarbeiten nicht gefunden wurde (Brief siehe Anlage). Das Ministerium prüfe nun, inwieweit aus einer 40 Jahre alten Genehmigung – die am 12. Mai 1975 zugunsten der damaligen Firma Amersham Buchler ausgestellt worden war – eine „Befugnis“ für die Jetzt-Zeit zugunsten der Nachfolgefirmen wie Eckert & Ziegler „hergeleitet werden“ könne. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann demnach die Antrag stellende Firma keine Genehmigung zur industriellen Bearbeitung von atomaren Fremdabfällen vorweisen.

„Der Bauantrag ist daher abzulehnen, auch weil der Bauantrag die Prüfung des Zweckes des beabsichtigten Gewerbes beinhaltet“, erklärt BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum, „Eckert&Ziegler/Buchler heben ja immer gern auf ihre Genehmigungen gemäß Strahlenschutzverordnung ab: Die greifen aber nicht, wenn die Gewerbegenehmigung für die Arbeitsabläufe selbst (als der industriellen Konditionierung von Atommüll) fehlt. Diese Gewerbegenehmigung müsste doch nun Herr Wenzel eigentlich noch beibringen. Ansonsten wird es eng mit dem von Allen eigentlich längst gewollten Standort Thune für das landesweite Konditionierungs-Gewerbe,“ schließt Rosenbaum.

Weiteres zum Thema finden Sie auch in der neuen Ausgabe der Zeitung der Bürgerinitiativen „unser-braunschweig“.