B-Plan ist rechtskräftig: So sieht die Zukunft Braunschweigs aus

Das Amtsblatt der Stadt Braunschweig vermerkt mit Datum vom heutigen 23. November 2015 die Bekanntmachung des neuen Bebauungsplanes für das Braunschweig-Thuner Gelände an Gieselweg bzw. Harxbütteler Straße. Auf diesem Gelände sind in unnmittelbarer Nähe zu Schulen, KiTas, Jugendzentrum und Wohnhäusern Nuklearfirmen ansässig.

Damit ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die neue Halle genehmigt wird (vermutlich: „werden muss“…), für die auf dem Gelände nach wie vor mehr als genug Platz existiert – dabei war es letztlich der Antrag für den Bau genau dieser Halle, wegen dem vor vier Jahren überhaupt die Erstellung eines neuen Bebauungsplanes in die Wege geleitet wurde. Das Ziel, die Verträglichkeit zwischen Wohnbebauung und Industrie zu verbessern, ist damit klar verfehlt.

Daran kann auch ein Antrag der CDU im Landtag mit dem Ziel freiwilliger Selbstkontrolle Eckert & Zieglers nichts ändern – hat die Firma doch den Willen zu vollständiger Ausschöpfung ihrer Genehmigungen (etwa in Höhe derjenigen des Castor-Lagers Lubmin / 300x der Aktivität des ASSE-Inventars) bereits angekündigt.

Erneut sind es nicht Politik oder Verwaltung, sondern Bürgerinnen und Bürger, die merkbar für eine Verbesserung der Sicherheit Braunschweigs eintreten: Übermorgen, am Mittwoch, dem 25. November 2015, gibt es diesbezüglich eine gemeinsame Pressekonferenz mit Anwohnerinnen und Anwohnern, der BISS e.V., dem Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. sowie einem Anwalt.

Ratssitzung 17.11.: Reaktion auf F-Plan-Kritik / Antrag auf Aufklärung

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in der Sitzung vom 17.11.2015 zwei Punkte mit unmittelbarer Relevanz für die Lage im Norden der Stadt entschieden.

  1. In Reaktion auf die Kritik des Amtes für regionale Landesentwicklung (ARL) wurde die Begründung des Bebauungsplanes angepasst. Die Vorlage der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.
  2. Im Sinne des Antragstellers wurde ein Antrag der BiBS-Fraktion einstimmig in den Planungs- und Umweltausschuss (PlUA) überwiesen. Ratsherr Peter Rosenbaum erläuterte, für die Arbeiten in Thune besäßen die dortigen Firmen aktuell gar keine Genehmigung. Das Umweltministerium habe mitgeteilt, dass sich die Befugnis zur Konditionierung zwar auf das Jahr 1975 zurückleiten lasse, dass aber zu prüfen sei, inwiefern dies für die Rechtsnachfolgerinnen zuträfe.

Im Antrag heißt es [Hervorhebung BISS]:

„Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Landesregierung aufzuklären, welche Genehmigungen für Konditionierungsarbeiten der in Frage kommenden Firmen in Braunschweig-Thune vorliegen und dem Rat der Stadt bis zur Ratssitzung im Dezember 2015 Bericht zu erstatten. Es möge auch aufgeklärt werden, warum die Fa. Eckert & Ziegler offenbar inzwischen (‚Übersicht der Lagerstandorte für radioaktive Abfälle in Niedersachsen‘, Anlage 1, Umweltministerium, Stand 30.1.2015) auch sog. ‚Lohnkonditionierung‘ – also Behandlung nicht nur eigener, sondern auch von Fremdabfällen – vornimmt und wo diese  ‚Lohnkonditionierung‘ geschieht – in Leese oder in Braunschweig.“

Pressekonferenz der BISS e.V.

Am kommenden Mittwoch wird die BISS mit einigen Anwohnern, einem Anwalt und dem Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. eine Pressekonferenz in Hannover geben.

Die CDU hat im Landtag einen Antrag eingebracht, mit dem sie Verhandlungen über eine freiwillige Selbstkontrolle der Firma Eckert & Ziegler hinsichtlich der Erweiterungsabsichten und der Ausnutzung der Strahlengenehmigung vorschlägt.

Die BISS zweifelt vor dem Hintergrund der öffentlichen Aussagen von Eckert & Ziegler über ihre Absicht, nun endlich ihre Strahlengenehmigungen vollständig ausnutzen zu wollen, an der Sinnhaftigkeit dieses Antrages.

Darum wird jetzt agiert.

BISS e.V.