Anzeige: Verdacht auf unnötige radioaktive Belastung

Um die Bevölkerung vor vermeidbarer radioaktiver Belastung zu schützen, bietet die Strahlenschutzverordnung in Deutschland die Kategorie des sogenannten Minimierungsgebotes. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig hat des Öfteren aufgezeigt, dass diese Vorschrift in Braunschweig mitunter sehr locker ausgelegt wird (noch immer die unserer Einschätzung nach ohnehin rechtswidrige 2000-Stunden-Regelung, des Weiteren die Nichtanwendung der Summenformel, dann Tanken eines mit radioaktiven Substanzen beladenen (Medizin-)Transporters…).

Am 07. September parkte nun zur Mittagszeit ein Kleintransporter mit Radioaktivitätskennzeichnung längere Zeit vor einem Lebensmittelgeschäft, das gerade auch zu dieser Zeit gern von der Schülerschaft des nahegelegenen Schulzentrums frequentiert wird (wir berichteten). Tatsächlich befanden sich Jugendliche im Gebäude. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite waren im Verhältnis zur Hintergrundstrahlung erhöhte Strahlenwerte messbar.

Drei Tage später, am 10. September, beobachteten wir einen ebenfalls mit dem Gefahrenzettel für Radioaktivität gekennzeichneten (Medizin-)Transporter auf dem Parkplatz eines weiteren Supermarktes der Nachbarschaft. Auch hier wäre es angesichts der Nähe zum Firmengelände sicherlich möglich gewesen, ohne das Fahrzeug oder mit unbeladenem Fahrzeug einkaufen zu gehen.

Wir haben beide Vorfälle sowohl dem Gewerbeaufsichtsamt als auch dem Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) angezeigt. Aus dem NMU verlautete, man würde uns „nach der Bearbeitung eine Resonanz“ zukommen lassen. Wir erwarten, dass diese „Resonanz“ in klaren und zu überprüfenden Handlungsanweisungen für die beteiligte(n) Firme(n) besteht.

AnwohnerInnen wissen, dass man kaum einen Spaziergang machen oder in die Stadt fahren kann, ohne einem (Medizin-)Transporter zu begegnen, fahren sie doch oft mehrfach täglich, auch samstags, zu für uns nicht sicher voraussehbaren Zeiten durchs Wohngebiet.

Im Sinne des Minimierungsgebots der Strahlenschutzverordnung und des Atomgesetzes halten wir es für unverantwortlich, dass Fahrzeuge mit radioaktivem Inhalt sich unnötig an Orten des allgemeinen Lebens aufhalten.

Wie es auf unserem Protestwagen am Gieselweg aktuell unter der Abbildung eines weißen (Medizin-)Transporters zu lesen ist:

Bitte Abstand halten! … denn diese Transporter dürfen strahlen wie Castor-Transporte.

Das ist Rechtslage. Deshalb muss in besonders belasteten Gebieten, wo Transporte sich häufen, unbedingt größtmögliche Minimierung angewendet werden!

Landessammelstelle: marode Fässer nach Braunschweig?

Wie aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums hervorgeht, hat es im Zwischenlager Leese – Betreiber Eckert & Ziegler – wiederum Auffälligkeiten an einem Fass mit radioaktivem Inhalt gegeben. Bereits zuvor hatte es Meldungen über ein korrodiertes Fass gegeben. Deshalb soll möglichst schnell eine neue Halle gebaut werden. Außerdem heißt es, die alten Fässer sollten ‚nachqualifiziert‚ werden (das Wort ‚Konditionieren‘ möchte man durch diese Wortklauberei offensichtlich vermeiden).

Derweil wurde eine Begleitgruppe eingerichtet, in deren Rahmen u.a. eine Präsentation zur Landessammelstelle in Leese vorgestellt wurde. Für Braunschweig interessant ist die Seite 4: Konditionierung erfolgt in „Braunschweig / Jülich“. Die Frage ist: Geht es dabei um Abfälle aus der (teils mit sehr hohen Aktivitäten strahlenden) Nuklearmedizin? Ist hier die Rede von weiterem Atommüll, zum Beispiel aus der englischen Firma Energy Solutions, die Eckert & Ziegler aufgekauft hat? Kommt hier europa-, vielleicht sogar weltweit akquirierter atomarer Abfall ins Wohngebiet? Sollen auch Fässer, die jetzt nicht ’nachqualifiziert‘ werden, in Braunschweig neu konditioniert und in Konrad-Container verpackt werden? Kommt am Ende doch alles nach Braunschweig?

BISS unterzeichnet Positionspapier „Abschaltung, Stillegung und Rückbau von Atomkraftwerken“

Am 07. September legten 76 Umweltverbände, Bürgerinitiativen und Anti-Atom-Gruppen aus ganz Deutschland ein Positionspapier nebst zugehöriger Pressemitteilung zum Umgang mit den Altlasten aus Atomkraftwerken vor. Unter anderem hatten auch die BISS Braunschweig und unsere „Schwesterinitiative“, die BISS Leese, unterzeichnet.

Terminankündigung:

  • 19.09. Atommüllkonferenz in Kassel
  • 23.10. Symposium Atommüllrecht in Hannover

“ … Verträglichkeit zwischen Industrie und Wohnen zu verbessern …“?

Der Auftrag des Rats der Stadt Braunschweig an die Verwaltung zur Erstellung des kurz vor der Veröffentlichung stehenden neuen Bebauungsplanes TH22 in Braunschweig-Thune lautet immer noch, die

„… Verträglichkeit zwischen Industrie und Wohnen zu verbessern …“

Gleichzeitig wird durch den Rat der Stadt und das Gewerbeaufsichtsamt ein 24-Stunden-3-Schicht-Betrieb von Montagmorgen 6 Uhr bis Samstagabend 22 Uhr für die Firma Buchler genehmigt.

Nun wird daraus ernst. Die Firma Buchler hat beim Gewerbeaufsichtsamt den notwendigen Antrag für die Produktionserweiterung und -Umstellung um das 3 fache gestellt.

Für ein Industiegebiet, das laut Aussagen von Behörden und Regierungsvertretern, nie hätte genehmigt werden dürfen und heute niemals mehr genehmigungsfähig wäre, wird viel getan, um diesen Standort mit seinem jetzt bereits enorm hohen Gefährdungspotential im radioaktiven Bereich, nun auch vielleicht als Heimat für Störfallbetriebe zu etablieren.

BISS e.V.

Strahlende Transporter beim Einkaufen – muss das sein?

Ist das die Braunschweiger Auslegung des Minimierungsgebots, das vorschreibt, die radioaktive Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten?
Der Laden an dieser Stelle wird übrigens gerade auch zu dieser Uhrzeit sehr stark von den Schülern des nahegelegenen Schulzentrums frequentiert.
Auch Medizintransporter dürfen genausoviel strahlen wie Castortransporte.
EZN möchte genau diese Sparte erweitern, was bedeutet so etwas wird noch weit häufiger vorkommen als bisher.
Dieser Standort ist hierfür neben Wohnhäusern und Schulen völlig ungeeignet.