BiBS und BISS: Sicherheit schaffen, alte Baupläne aufheben

Die alten Bebauungspläne TH18 und WE18 setzten vor 40 Jahren in Braunschweig-Thune ein Industriegebiet fest, das  ungefähr fünfmal so groß geplant war wie der jetzige Bestand. Die BISS macht daher gemeinsam mit der BIBS  den Vorschlag, diese beiden Bebauungspläne endgültig aufzuheben.

Das heißt, es soll mit der Aufhebung sichergestellt werden, dass die alten Bebauungsflächen und Nutzungsmöglichkeiten nicht wieder verfügbar werden falls der neue Bebauungsplan TH 22 vor Gericht scheitert.

Die Bestätigung der jetzigen Ackerlandnutzung könnte zusätzlich durch eine entsprechende Festsetzung der Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft erfolgen, statt der geplanten reinen Aufhebung des alten Planungsrechts.

Die Stadtverwaltung glaubt, dass die Aufhebung der alten Bebauungspläne bedeuten würde, dass entgegen dem neuen Bebauungsplan TH22 Betriebe zur Verarbeitung radioaktiver Materialien zukünftig nicht ausgeschlossen werden könnten bzw. sich daraus ein Konflikt mit den Zielen des neuen Bebauungsplanes ergäbe.

a) Die BISS stimmt dem nicht zu und hat bereits mehrfach argumentiert, dass das vom Verwaltungsgericht beschriebene positive Ziel, welches als Leitbild den Gesundheitsschutz und die Gefahrenvorsorge anerkennt, bislang immer noch nicht von der Stadt Braunschweig benannt wurde. Diesem Leitbild würde auch die Aufhebung der alten Bebauungspläne dienen, da hierdurch die enormen Erweiterungspotentiale endgültig aufgegeben würden.

b) Die BISS verweist darauf, dass kein positives Planungsziel darin gesehen werden kann, wenn die aktuellen und zukünftigen Gefährdungen der Bevölkerung, der Schüler und Kinder nicht ausgeschlossen, sondern stattdessen unter dem Argument des Bestandsschutzes die betroffenen Firmen mit umfangreichen Erweiterungsmöglichkeiten in baulicher und betriebszeitlicher Art im TH 22 ausgestattet werden (siehe Ritterhude).

c) Die BISS fordert die Stadt auf, ein deutliches Zeichen im Stadtbezirk zu geben. Das große Gewerbe- und Industriegebiet Waller See, das in den nächsten Jahren noch enorm wachsen wird, ist für Neuansiedlungen von Betrieben geeignet – mit direkter Anbindung an die A2 und mit großem Abstand zu den Wohngebieten.
Aber eine Konditionierungsanlage ist auch hier nicht zulässig, denn das Baugesetzbuch lässt diese nur im Aussenbereich zu.

Pressemitteilung: Das Urteil von Lüneburg

Wegweisend hat das Oberverwaltungsgericht gestern im Prozess zwischen Eckert & Ziegler und der Stadt Braunschweig festgestellt, dass die Themen Restrisiko und radioaktive Strahlung relevant sind.

Eckert & Ziegler hat den Prozess nur gewonnen, da nach Einschätzung des Gerichts die Stadtverwaltung schneller hätte handeln müssen.

Die BISS erwartet von der Stadt, dass sie bis vor das Bundesverwaltungsgericht zieht und klar stellen lässt, dass dieser Standort außergewöhnlich und einzigartig in Deutschland ist. Die Stadt muss alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, dieses Urteil anzufechten. Sollte die Stadt Braunschweig dies nicht tun, lässt sich vermuten, dass die Stadt den Hallenneubau und die damit verbundene Atommüll-Konditionierungsanlage im Braunschweiger Stadtgebiet nie wirklich verhindern wollte.

Und darüber hinaus erwarten wir bei einer sofortigen Beurteilung des Bauantrages von EZ eine Ablehnung der beantragten Halle auf Grundlage Paragraph 35 Absatz 1 Nr. 7 BauGb, wonach Anlagen zur Behandlung von Atommüll nur im Außenbereich und nicht mitten in einem Wohngebiet und neben Schulen und Kindergärten zulässig sind.

Wir fragen uns:

Warum will Eckert & Ziegler auf Biegen und Brechen eine neue, große Halle zur Konditionierung radioaktiver Abfälle in der Nachbarschaft zu Jugend- und Schulzentrum, Kita und Wohnsiedlung und in der Einflugschneise des Flughafens errichten?

Dienstag: Entscheidung in Lüneburg

Am Dienstag, 12.05.2015, wird in Lüneburg die Verhandlung in der Sache Ausnahmegenehmigung zum Hallenbau von EZN gegen die Stadt Braunschweig verhandelt.
Wir erinnern uns: Die Stadt Braunschweig hatte in erster Instanz vor dem VG Braunschweig verloren.

Diesmal rechnet das Gericht mit Öffentlichkeit!
OVG Lüneburg
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
12.05.2015 – 14.00 Uhr, Sitzungssaal 2
1 LB 131/14 (VG Braunschweig – 2 A 1311/12)

KONRAD stoppen – statt erweitern, jetzt auch online unterschreiben

Konrad stoppen statt erweitern! EinwendungskampagneAuf den Seiten der AG Schacht Konrad ist es nun auch möglich, online zu unterschreiben.

Es geht um das NaPro, das Nationale EntsorgungsProgramm der Bundesregierung.

Seit kurzem ist der Bundesregierung aufgefallen, dass Schacht Konrad allein nicht ausreicht, um den „nicht Wärme entwickelnden Atommüll“ zu lagern. Das Einlagerungsvolumen in Schacht Konrad soll verdoppelt werden.

Das NaPro regelt auch die Verarbeitung und Verpackung dieses Atommülls, zum Beispiel in Braunschweig Thune, auf dem Buchler Gelände bei Eckert & Ziegler. Bei uns, direkt im Wohngebiet und neben Schulen und Kindergärten.

Unterschreiben Sie jetzt auch online gegen die Nutzung und gegen die Erweiterung von Schacht Konrad, und damit auch indirekt gegen die Erweiterung der Atommüllkonditionierungsanlage auf dem Buchler Gelände durch Eckert & Ziegler.