Infos vom BISS-Infoabend

Ca. 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ließen sich heute über den neuen Bebauungsplan und dessen mögliche Folgen sowie über Möglichkeiten der Einwendungen informieren.

Die Präsentation des Abends können sie sich hier herunterladen.

Neben den bekannten Einwendungspostkarten wurde eine Mustereinwendung unserer Rechtsanwältin präsentiert, die jeder unter seinem Namen und seiner Adresse bis zum 09. März 2015 an die Stadt Braunschweig verschicken kann. Außerdem wurden zentrale weitere Punkte, die sich als Einwendungen eignen, besprochen. Natürlich stehen wir auch weiterhin für Fragen zur Verfügung.

Bei dieser Gelegenheit präsentierte die BISS eine weitestmöglich maßstabsgetreue Video-Visualisierung dessen, was nach dem neuen Bebauungsplan möglich wäre. Insbesondere beeindruckt dabei die erlaubte Höhe von 16,5 Metern für einen Großteil des Geländes: Das ist noch einmal ca. 2 Meter höher als das Verwaltungsgebäude auf dem Gelände. Nur der Kirchturm in Wenden wäre im Stadtbezirk noch höher.

HEUTE Infoabend: B-Plan und Hilfe bei Einwendungen

Die BISS lädt ein:

Am heutigen Donnerstag, 26.02.2015,
um 19 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Wenden,
Veltenhöfer Str. 3,
38110 Braunschweig-Wenden

informieren wir Sie / Euch über den neuen Bebauungsplanentwurf, über dessen mögliche Folgen und über Ihre / Eure Möglichkeiten, dagegen Einspruch einzulegen. Wir stellen eine juristisch geprüfte Mustereinwendung vor und erklären Ihnen / Euch, wie jeder sie für sich persönlich anpassen kann.

Wir freuen uns auf rege Teilnahme!

Wie war das noch gleich mit der Selbstverpflichtung?

Eine Antwort auf eine Anfrage im Landtag lässt sich auf sehr unterschiedliche Weise interpretieren:
http://heidi-mundlos.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=902
<<Die Anfrage sollte Klarheit bringen, inwiefern die Landesregierung ihren Einfluss auf die Stadt Braunschweig geltend machen wird, im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Firmen am Standort Thune rasche Verbesserungen zu erreichen und – womöglich jahrelange – rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.


Bestätigt fühlt sich Mundlos allerdings von der Einschätzung des Umweltministeriums hinsichtlich möglicher baulicher Veränderungen. Das Ministerium hat bestätigt, „dass durch bauliche Maßnahmen eine Optimierung des Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung erreicht werden kann.“>>
Aha.
Welche bauliche Maßnahme würde denn hier den Schutz der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung optimieren?

Der gemessene Wert an der Einfahrt zum Gelände (öffentliche Straße) betrug etwa das Zehnfache der natürlichen Hintergrundstrahlung.

 

Die hier gezeigten Messwerte stammen von unserem Gammamonitor, der gegenüber an der Lahwiese angebracht ist.

Wie den Werten unschwer zu entnehmen ist, mussten die Fahrzeuge dort länger warten, bis das Tor geöffnet wurde und sie auf das Gelände fahren konnten.

Dies ist im Übrigen kein Einzelfall. Dass gerade am Wochenende (Samstags) Fahrzeuge in der Einfahrt warten müssen, bis die Einfahrt frei ist, passiert regelmäßig.

 

 

 

Oder handelt es sich hier um Sekundenschlaf?

 

 

 

 

 

Jedenfalls war diesen Samstag genügend Zeit, schonmal den Laderaum aufzuräumen, bevor irgendwann das Tor aufging.

Es werden ja alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Auch das Minimierungsgebot? Auch wenn die Fahrzeuge vor dem Tor warten müssen, es manchmal sogar für ein Schläfchen reicht?
Sieht so die freiwillige Selbstverpflichtung der Firmen aus, Verbesserungen zu erreichen?
Wir wollen auch eine Beschleunigung des Verfahrens: Nämlich den beschleunigten Umzug des Unternehmens an einen geeigneten Standort.
Weg von Schulen und Wohnhäusern, weg von der Einflugschneise des Flughafens.

BISS-Klarstellung zum städtischen Flugblatt / Näheres am Donnerstag

Das konnten wir so nicht stehenlassen: Ein Flugblatt der Stadt Braunschweig, das online verbreitet und im Bezirk Wenden/Thune/Harxbüttel in die Briefkästen verteilt wurde, enthält falsche Angaben und missverständliche Darstellungen, die nach unserer Einschätzung dazu geeignet sind, die Leser in die Irre zu führen.

Flyer der Stadtverwaltung

Antwort-Flyer der BISS

Fragen oder Diskussionsbedarf? Kein Problem: Wir laden ein zum
BISS-Infoabend am 26. Februar,
19:00 Uhr,
DGH Wenden, Veltenhöfer Str. 3, 38110 Braunschweig-Wenden.

An diesem Abend soll u.a. die „lange“ Version der Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf vorgestellt werden, die jeder dann für seinen eigenen Widerspruch nutzen kann.

Pressemitteilung zu Terrorgefahr und Bebauungsplan

– PRESSEMITTEILUNG 02-21-2015 –

BISS fordert Berücksichtigung von Terrorgefahr
– Islamisten interessierten sich bereits 2004 für Nuklearfirma –

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz bekräftigt ihre Forderung an die Stadt Braunschweig, bei der Ausgestaltung des Bebauungsplanes für das Braunschweiger Atomgelände die Terrorgefährdung zu berücksichtigen.

„Die Absage des Karnevalsumzuges 2015 hat leider bewiesen: Eine Terrorgefährdung kann in Braunschweig nicht als Hirngespinst abgetan werden“, so Thomas Huk, Vorsitzender der BISS. „Dem entspricht, dass die Braunschweiger Zeitung bereits 2004 titelte: ‚Terroristen haben Interesse an Braunschweiger Firma / Geheimdienst-Experte: Islamisten sammeln Material für radioaktive Bombe‘“. Pressemitteilung zu Terrorgefahr und Bebauungsplan weiterlesen