Offenbar Zwischenlagerung geplant

Seit längerem haben wir darauf hingewiesen: In Thune gibt es ein faktisches Zwischenlager, das allerdings offiziell nicht so genannt werden darf. Der Begriff „Zwischenlager“ ist nämlich reserviert für sicher konditionierte, das heißt entsprechend verpackte, radioaktive Stoffe.

Daraus schließt der Laie: Wenn das Thuner Lager nicht als Zwischenlager bezeichnet werden darf, befinden sich dort keine fertig konditionierten Substanzen. (Wobei nicht-konditionierte Abfälle bei einem Brand sogar wesentlich gefährlicher wären als nach der Konditionierung, weil sich die Nuklide leichter verteilen würden.) Offenbar Zwischenlagerung geplant weiterlesen

Erfolg im Stadtbezirksrat: Alle Parteien schließen sich der Forderung nach Änderung des Bebauungsplans an

Der von BIBS, Grünen und SPD vorgetragene Antrag mit Forderungen nach Änderungen am Bebauungsplanentwurf der Stadt Braunschweig wurde einstimmig von allen Parteien angenommen.

Der Begründung konnte sich auch die CDU nicht verschließen und stimmte vollzählig zu. Sie stellte lediglich einen kleinen Änderungsantrag zum Wortlaut, der jedoch inhaltlich nichts veränderte (im ersten Absatz heißt es jetzt „…. die folgenden Punkte zu prüfen und bereits vor Auslegung des Entwurfes einzuarbeiten…“).

Damit steht der gesamte Bezirksrat hinter den Forderungen der BürgerInnen und der BISS nach umfassender Berücksichtigung des Anwohnerschutzes.

Jetzt müssen noch der Stadtrat und die Stadtverwaltung handeln und die Änderungen im B-Plan-Entwurf aufnehmen.

Demo mit großer Beteiligung bei Stadtbezirksratssitzung

Etwa 120 Teilnehmer nahmen an der Demonstration am Dienstagabend vor der Bezirksratsitzung teil. Mit Transparenten, Fackeln, Gesang, Reden sowie Buhrufen und Pfiffen in Richtung städtischer Verantwortlicher forderten sie: „Keine Erweiterung der Atomfirmen in Braunschweig-Thune!“

Die Teilnehmer der Demonstration setzten sich lautstark für einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes der Stadt Braunschweig ein. Die Änderungsanträge sollen das bewirken, was der aktuelle Bebauungsplan-Entwurf der Stadt nicht bietet – nämlich eine echte und in die Zukunft gerichtete Verbesserung der Verträglichkeit zwischen Wohnen und Industriegebiet.

Im Einzelnen sollen (siehe auch Antrag 3674/14, Änderung B-Plan-Entwurf TH22)

  • dem Buchler Gelände keine zusätzlichen Erweiterungsflächen hinzugefügt werden
  • die Schallleistungspegel auf dem niedrigen alten Niveau bleiben und nicht massiv erhöht werden, um u. a. einen Nachtbetrieb zu ermöglichen
  •  Erweiterungen der Gebäude auf dem Gelände auf das aktuelle Maß beschränkt sein und nicht auf das Zehnfache erhöht werden
  • die Lagermöglichkeiten auf dem Gelände nicht erhöht werden
  • die illegalen Parkplätze auf das korrekte Gelände verschoben werden
  • zukunftsweisende Perspektiven für die Entwicklung des Standortes aufgezeigt und festgelegt werden
  • die Nutzungsmöglichkeiten des Gewerbegebietes so festgelegt werden, dass zukünftig keine Verschlechterung der Wohnsituation erfolgen kann durch emissionsintensive Neuansiedelungen
  • nur Werbeanlagen zugelassen werden, die neben ein Wohngebiet passen
  • die aktuellen Nutzungen auf dem Gelände erfasst und als Ausgangsgröße bei der Beurteilung späterer Erweiterungsabsichten herangezogen werden
  • die aktuellen Aussagen aus dem Risiko-Gutachten in Bauauflagen umgesetzt werden (bauliche Sicherung gegen Flugzeugabstürze, geringere Brandlasten)
  • die vorgeschriebenen, aber seit 40 Jahren nicht reaslisierten Begrünungen endlich umgesetzt werden
  • die freigegebenen Ackerflächen vor zukünftiger Nutzung durch Gewerbe geschützt werden

Mehr als deutlich wurde: Eine Atommülldrehscheibe in Braunschweig ist unzumutbar! Zumal bereits der jetzige Zustand – gutachterlich bestätigt höhere Gefahr als einem AKW – abgestellt gehört! Die Verwaltung ist mit dem neuen Bebauungsplan auf dem besten Weg, die Erweiterung dennoch zu ermöglichen.

Bitte unterstützt den Stadtbezirksrat auch weiterhin bei seinen Anträgen. Vielleicht auch durch Briefe an die Stadt Braunschweig.

Die BISS dankt allen Mitdemonstranten für dieses beeindruckende Zeichen!

BISS e.V.

Warum Demo am Dienstag?

Wir brauchen dringend eine Änderung des neuen Bebauungsplans. Der „B-Plan“ stellt die letzte Möglichkeit für die Stadt Braunschweig dar, Einfluss auf die Entwicklung des Nukleargeländes neben Wohnhäusern und Schulen zu nehmen. Danach muss alles im Rahmen der Genehmigungen erlaubt werden – und die liegen beim 300-fachen des Asse-Inventars. Am 02. Dezember soll der Plan offengelegt werden.

Darum: Protestdemo 18. November, 18:30 Uhr, Braunschweig, Veltenhöfer Straße. Anschließend Besuch der Bezirksratssitzung!

  • Wie aus dem bekannt gewordenen Entwurf hervorgeht, erlaubt der neue Bebauungsplan die Erweiterung und den Bau der Halle. In dieser Hinsicht gibt es keinen Unterschied zur Lage von vor drei Jahren.
  • Die Auslegung am 02.12. kommt zu früh: Gutachten des Landes Niedersachsen fehlen. Das Fehlen der Gutachten könnte als Abwägungsfehler ausgelegt werden. Wird eine entsprechende Klage gewonnen, gilt der alte Bebauungsplan. Folge: 16,000 m3 Erweiterungsmöglichkeit. Absicht?
  • Aus einem Antrag, der am Dienstag im Bezirksrat beschlossen werden soll [Hervorhebung BISS]:

    „Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Festsetzungen optimieren die Bedingungen für die am Standort ansässigen Firmen und verschlechtern eindeutig die jetzige Situation für die Wohnbebauung. Es ist keineswegs so, dass ein in Braunschweig üblicher Standard angewandt wird, wie ein Blick auf das Beispiel „Pfälzerstraße-Südost“ VH 26 zeigt: Hier gilt im festgesetzten Gewerbegebiet eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine max. Bauhöhe von 8 m. Die Situation mit angrenzender Wohnbebauung ist dort ähnlich, der Plan ist aus dem Jahr 2013 und rechtskräftig. Es ist nicht erkennbar, warum die Menschen in unserem Stadtbezirk schlechter gestellt werden sollten.