Bezirks-CDU: Ruhe offenbar wichtiger als Wahrheit

Die hiesige Bezirks-CDU sorgt sich offenbar schwerstens um die ihrer Meinung nach von einem auf Privatgelände abgestellten Ackerwagen ausgehende gravierende Verkehrsgefährdung, nicht aber um das ca. 100 Meter davon entfernte nachweislich illegale Containerlager mit radioaktiven Abfällen. Diese selektive Wahrnehmung hat offensichtlich Methode.

Kürzlich wurde im Bezirksrat deutlich: Die CDU betrachtet den Stadtbezirk Wenden-Thune-Harxbüttel als belastet, aber nicht etwa wegen der Verarbeitung und Lagerung radioaktiver Stoffe neben Schulen und Wohnhäusern, sondern wegen der Diskussion darüber. Schon das gab zu denken: Soll hier verdrängt werden, dass Braunschweig auf dem besten Weg ist, nationale Drehscheibe für Atommüll zu werden?

Jetzt stellt sich diese Frage mit neuer Dringlichkeit: Die Bezirks-CDU hat eine Anfrage bei der Verwaltung gestellt, weil sie durch den Protestwagen der BISS die Verkehrssicherheit gefährdet sieht. Dieser offensichtlich an den Haaren herbeigezogene Aspekt beweist, worum es hier wirklich geht: Nicht um Verkehrssicherheit, sondern um die Unterdrückung unliebsamer Meinungsäußerungen. Und um Ablenkung von dem, was die Bevölkerung tatsächlich bedroht.

Laut Restrisikogutachten-Entwurf besteht bereits jetzt für Anwohner ein Risiko, das höher ist als bei einem Atomkraftwerk (S. 8: „Damit ergibt sich als Schlussfolgerung, dass im normalen Betriebsablauf das radiologische Risiko eines Anwohners der Braunschweiger Betriebe als größer einzuschätzen ist als das radiologische Risiko eines Anwohners eines Kernkraftwerks.“).

Wir fragen uns:

  • Ist es nicht das Wichtigste, rechtzeitig vor einer möglichen Erweiterung der Firmen auf die Gefahr hinzuweisen?
  • Seit wann benötigt man für einen Anhänger einen Bauantrag?
  • Wie kann das Aufstellen eines Anhängers die Veränderungssperre tangieren?

Es wirkt, als sei der Protestwagen der CDU ein Dorn im Auge, weil er auf das bestehende Problem hinweist, das sich zu vergrößern droht. Offenbar hat man ihn aber inhaltlich nicht angreifen können, denn dass man das Gelände als atomares Abfalllager bezeichnen dürfe, hatte das Land der BISS bestätigt. Lediglich „Zwischenlager“ darf man es nicht nennen – und zwar deshalb, weil dieser Begriff für bereits konditionierte Abfälle reserviert ist. Trotzdem lagern hier radioaktive Stoffe auf unbestimmte Zeit – was ist, wenn der ohnehin ungeeignete Schacht Konrad nicht in Betrieb geht?

Wir jedenfalls werden die Wahrheit nicht verschweigen. Uns wäre ein idyllisches Leben auch lieber, aber der Preis, neben einer nationalen Atommülldrehscheibe zu wohnen, ist zu hoch.

Stadt Braunschweig veröffentlicht Inhalte zum Restrisiko-Gutachten

Das Restrisiko-Gutachten wurde von der Stadt Braunschweig beauftragt, nachdem die BISS Rechtsgutachten beigebracht hatte, die eindeutig aussagen, dass die Stadt Braunschweig bei Erstellung eines Bebauungsplanes auch radioaktive Stoffe und deren Nutzung zum Schutz der Bürger beachten muss. In zweiter Instanz hat dies nochmal der von der Stadt eingeschaltete Anwalt Herr Dr. Schiller bestätigt.

Das Restrisiko-Gutachten soll feststellen, welche Risiken nicht durch bereits vorhandene Regelungen abgedeckt werden, damit dieses Restrisiko vom Bebauungsplan abgedeckt werden kann, der gerade für das „Buchler-Gelände“ der Atomfirmen an der Harxbütteler Straße in Braunschweig-Thune erstellt wird. Der Bebauungsplan soll also Regelungen festlegen, die dafür sorgen, dass das vorhandene Restrisiko, das von dem Gelände der Atomfirmen ausgeht, akzeptabel bleibt.

Nun gibt es einen Entwurf dieses Restrisiko-Gutachtens und zugleich auch einen Bebauungsplan, in den das Ergebnis des Restrisiko-Gutachtens bereits eingearbeitet worden sein soll.

Obwohl die BISS bereits festgestellt und begründet hat, dass die Beauftragung des Restrisiko-Gutachtens fehlerhaft ist und ergänzt werden muss, damit zum Beispiel der volle Umfang der Strahlengenehmigung berücksichtigt wird, stellt das Restrisiko-Gutachten auch in der jetzigen Form „nicht irrelevante“ Risiken fest.

In der Pressemitteilung der Stadt wird darauf hingewiesen,

“ … dass es auch bei Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte ein verbleibendes Restrisiko gibt, das nicht von vornherein als irrelevant abgetan werden kann“.

Und um dieses auf ein akzeptables Risiko zu minimieren, wird für die Zukunft festgelegt:

Dem soll der künftige Bebauungsplan Rechnung tragen, indem er aus Gründen der Vorsorge weitere Betriebe oder Anlagen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, bzw. Erweiterungen dieser Art ausschließt.

Das heißt aus meiner Sicht, jetzige „nicht irrelevante“ Risiken bleiben erhalten, aber aus Gründen der Bestandssicherung für die Firmen wird _nur_ eine Erhöhung dieser „nicht irrelevanten“ Risiken für die Zukunft vermieden. Es gibt also keine Verringerung der erkannten und vorhandenen Risiken.

Gemäß der Pressemitteilung der Stadt Braunschweig wird die BISS ebenso wie die IHK (die IHK als „Träger öffentlicher Belange“, und damit auch die Firmen Buchler und Eckert & Ziegler) demnächst über die konkreten Inhalte informiert und dann können wir mehr sagen.

Die Info-Veranstaltung zum Rechtshilfefonds auf Radio Okerwelle

Bürgerinitiative Strahlenschutz wappnet sich für juristische Schritte:
Rechtshilfefonds gegen „Atommüll-Drehscheibe Braunschweig“ soll im September an den Start gehen.
Vor Kurzem hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig der Firma Buchler im Stadtteil Thune eine Genehmigung zur Betriebszeit-Erweiterung erteilt. Sie ermöglicht dem Betrieb, auch nachts sowie an Samstagen zu arbeiten. Dadurch sei es fast unmöglich geworden, die „Atommülldrehscheibe Braunschweig“ zu verhindern, so die Befürchtung der Bürgerinitiative Strahlenschutz, kurz BISS.
Markus Hörster berichtet:
Henning Garbers von der Bürgerinitiative Strahlenschutz Braunschweig im Beitrag von Markus Hörster.
Weitere Informationen über die BISS finden Sie im Internet unter
Weitere Informationen finden sie unter http://okerwelle.de/cms/

Info-Veranstaltung zum Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V.

In einer etwa zweistündigen Info-Veranstaltung zum Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. haben sich über 20 Interessierte über die Formalitäten zum Aufbau, den Zweck und die Möglichkeiten des geplanten Rechtshilfefonds informiert.

Die BISS als Initiator hielt einen Vortrag und beantwortete im Anschluss alle Fragen der Anwesenden. Den Vortrag können Sie sich hier herunterladen.

Am 9. September um 18 Uhr wird die Gründungsveranstaltung zum Rechtshilfefonds stattfinden. Alle, die sich bereits bei der Info-Veranstaltung in die Einladungs-Liste eingetragen haben, werden benachrichtigt. Wer sich bis dahin entschließt, Mitglied zu werden, kann ebenfalls hinzukommen und auch die Satzung (Entwurf) mit beschließen.

All diejenigen, die sich erst nachträglich entschließen, Mitglied zu werden, müssen ihre Mitgliedschaft schriftlich beim neu gewählten Vorstand beantragen.