BISS Leese gründet sich

Gute Nachrichten aus Leese: Am Montag, 24. Februar 2014, um 19:00 Uhr im Hotel Pirandello in Leese wird die Bürgerinitiative Strahlenschutz Leese – BISS Leese – gegründet. Gäste sind herzlich willkommen.

Hintergrund ist, dass Eckert & Ziegler dort ein Zwischenlager betreiben. Unter anderem hat im letzten Jahr ein rostiges Fass für Unbehagen gesorgt. Die BISS Braunschweig wünscht der Schwesterinitiative gutes Gelingen – lasst uns weiterhin zusammenarbeiten für gesunden Lebensraum!

Eckert & Ziegler sagt nun deutlich, wohin sie wollen

IHK Artikel zu Radioaktivität im Wohngebiet (Eckert & Ziegler): „Das kann man auch als Vater verantworten“

Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum verantwortungsvollen Umgang mit Atommüll
Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum verantwortungsvollen Umgang mit Atommüll

 

„Entsorgungstätigkeiten“ in Höhe von 100 Millionen Euro sollten laut Eckert & Ziegler den Anfang für den Einstieg in die Atommüllentsorgung in Thune bilden.

Dies ist angeblich nicht gelungen. Hoffentlich auch aufgrund der Arbeit der BISS.

 

 

Aber eine neue Halle soll illegale Containerlager verschwinden lassen und „von Vorbesitzern geerbte Müllprobleme besser beseitigen“.

Das klingt nicht wirklich vertrauensvoll positiv in die Zukunft geplant, sondern nach einem Strohhalm zur Verschleierung von ernsteren Problemen gegriffen.

Und wieder spricht Eckert & Ziegler nur von Medizin für Krebspatienten, obwohl das Deutsche Krebsforschungszentrum eindeutig forumliert:
„Eine untere Grenze oder einen Schwellenwert, unterhalb dessen ionisierende Strahlung unschädlich wäre, gibt es nicht.“

Nun hat Eckert & Ziegler zumindest deutlich gesagt, worum es ihnen wirklich geht.

Es geht um „Entsorgungstätigkeiten“! Um was sonst?!

Wieso lässt sich die IHK offenbar wiederholt zum Instrument der Atommüllwirtschaft machen und lässt den Standort „Braunschweiger Stadtgebiet“ als Atommüllverarbeitungsstandort bewerben?

Die BISS ist für einen verantwortungsvollen Umgang mit Radioaktivität, und zwar nicht in Wohngebieten und nicht neben Schulen und Kindergärten.

Brandschau bei Eckert & Ziegler

Wie u.a. die Braunschweiger Zeitung berichtete, prüfte die Stadt Braunschweig Ende des Jahres 2013 den Brandschutz bei Eckert & Ziegler aus aktuellem Anlass (Container nahe der Feuerwehrzufahrt). Ergebnis: Die Container behindern die Arbeit der Feuerwehr nicht.

Auch Nachfragen der BiBS-Fraktion zum Thema wurden ähnlich beantwortet; von wenigen Ausnahmen abgesehen, seien alle bei der letzten Brandschau im Januar 2012 entdeckten Mängel mittlerweile abgestellt worden. Fragen und Antworten sind hier nachzulesen.

Beunruhigend wirkt dabei allerdings der letzte Absatz. Frage der BiBS-Fraktion: „Ist auch die Feuerwehr (wie angeblich das GAA) über die Inhalte der illegalen Container („Reststoffgebinde“) umfassend informiert? Falls nein: Warum nicht? Falls ja: Um welche Art von Stoffen oder Material handelt es sich?“

(Metallbehälter?)

Die Antwort der Verwaltung:“Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach der Feuerwehr Inhalte von Lagercontainern auf Betriebsgelände bekannt gemacht werden müssen. Nach Auskunft der unter Ziff. 1.1 und 1.2 genannten Firmen beinhalten die Container in der Regel Metallbehälter, von denen keine besondere Brandgefahr ausgeht. Dies wurde bei der Nachschau am 21. Jan. 2014 von den Firmenvertretern nochmals bestätigt.“

Wäre es nicht schlicht und einfach sinnvoll, wenn die Feuerwehr eine Ahnung davon hätte, was genau sich in den Containern befindet? Beim Brand in unmittelbarer Nähe von Uranhexafluorid im Hamburger Hafen hätte diese Information, wenn es zum Äußersten gekommen wäre, viele Leben retten können, denn dann hätte man ein ausreichendes Maß an spezifischem Löschmaterial (CO2) vorrätig gehabt.

Thune macht Schule…?

In Duisburg und in Braunschweig wehren sich die Anwohner gegen Atommüll direkt neben Wohnhäusern und Schulen. Bis dato liegt diese Konstellation bundesweit (hoffentlich) nur an diesen beiden Orten vor. Offenbar will man aber diese absurde Gemengelage nun auch bei der Suche nach dem Standort für ein mögliches Zwischenlager an der ASSE nicht ausschließen.

Der Grenzwert für die Strahlung wird rechtlich natürlich berücksichtigt, nicht aber der Abstand zu Wohnhäusern; es gilt tatsächlich das normale Baurecht, d.h. im Zweifelsfall betrüge der Mindestabstand lediglich die halbe Höhe der Lagerhalle. Als gäbe es nicht schon genügend Hinweise auf die Gefährdung durch Niedrigstrahlung (vgl. IPPNW u.a.) oder auf einen Zusammenhang zwischen Abstand und Erkrankungswahrscheinlichkeit (vgl. KiKK-Studie)!

Bleibt im Sinne der Menschen an der ASSE zu hoffen, dass bei der Standortsuche für ein mögliches Zwischenlager der größtmögliche Abstand zur Wohnbebauung eingehalten wird und man die Fehler aus dem Zuständigkeitsgeschacher in Thune dort nicht wiederholt. Alles andere wäre eine Schande für Niedersachsen. Eine gesetzliche Regelung, die Radioaktivität in Sichtweite von Wohnhäusern verbietet, ist längst überfällig.