VW-Werker gegen Eckert & Ziegler

Auf der VW Betriebsversammlung übergaben VW-Mitarbeiter eine Petition gegen Atommüll in Braunschweig an den Ministerpräsidenten Weil.

Die Braunschweiger Zeitung schreibt …

http://www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/vw-werker-gegen-eckert-ziegler-id1250719.html

Auch die Neue Braunschweiger vom Mittwoch berichtete,

http://www.unser38.de/braunschweig-innenstadt/menschen/500-millionen-fuer-das-werk-d5590.html

Illegale Videoüberwachung: Datenschutz leitet Verfahren ein

Dome-Kamera auf dem Gelände (oberhalb des Scheinwerfers)

Offenbar ist nicht nur das Container-Freilager illegal: Auch die Videoüberwachung in der Form, wie sie derzeit vom Gelände aus erfolgt, überschreitet rechtliche Grenzen. Aufgrund einer Anzeige der BISS sah der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen ausreichenden Anfangsverdacht, um umgehend ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren einzuleiten.

Hintergrund: Da die Firmen bekanntermaßen die tatsächliche Strahlung am Zaun über die 2000-Stunden-Regelung herunterrechnen dürfen, ist es für den Betrieb wesentlich, nachzuweisen, dass sich tatsächlich niemand länger als diese 2000 Stunden im Jahr am Zaun des Geländes aufhält. Ansonsten dürfte diese Regelung nicht länger angewendet werden.

Um das aber garantieren zu können, müssen die Firmen, so ist anzunehmen, nicht nur ihr eigenes Gelände beobachten (wie es üblich und rechtlich abgesichert ist), sondern auch das unmittelbar umliegende öffentliche Gebiet. Recherchen der BISS belegen, dass dies tatsächlich geschieht. Nach Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Vorgehen illegal.

[update: 2013-12-16]
Die Auskunft der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen lautet:

„Die verantwortliche Stelle für die Videoüberwachung ist die Firma GE Healthcare Buchler GmbH. … , dass die geprüfte Videoüberwachung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung  den datenschutzrechtlichen Anforderungen des BDSG entspricht. Daher habe ich das Verfahren abgeschlossen.“

 

Verwaltung gibt zu: Containerlager illegal

Das stand (noch) nicht in der Zeitung: Während der Ratssitzung am 12.11. wurde durch Einwohnerfragen bekannt, dass das Containerlager, das bei Eckert & Ziegler maßgeblich zur Strahlung am Zaun beiträgt, in der jetzigen Nutzung illegal ist. Dieser Umstand muss der Verwaltung irgendwann zwischen Juni 2012 (Beginn der Bestandsaufnahme) und der 45. Kalenderwoche 2013 (die mit dem 10. November endete) bekannt geworden sein. Dennoch lag dem Rat der Stadt zur Ratssitzung keine Information darüber vor; erst die Bürgerfragen brachten es ans Licht. Auch in der Presse stand davon bis dato nichts.

Die BISS hat einen offenen Brief an die Ratsmitglieder geschrieben. Für illegale Nutzungen kann es keinen Bestandsschutz geben, und schon gar kein Recht auf Erweiterung! Es wäre schön, wenn der sympathische Braunschweiger Löwe endlich mal wach werden würde.

Aktualisierung 17.11.: Aus der Antwort auf die Bürgerfrage geht sogar hervor, dass die Verwaltung bereits zum Zeitpunkt der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht BS über die Illegalität des Containerlagers informiert war, d.h. bereits am 11.09.2013, ziemlich genau zwei Monate vor der Ratssitzung. Aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses hätte die Verwaltung diesen wesentlichen neuen Sachstand eigentlich dem Rat zeitnah weiterleiten müssen.