Diesmal muss es in den PlUA

Am Mittwoch, 11.09.2013, tagt im Rathaus ab 15 Uhr der Planungs- und Umweltausschuss in einer öffentlichen Sitzung.

Tagesordnungspunkt 14: Antrag (Piraten / BISS) auf Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses für Thune. Im Gegensatz zum letzten PlUA muss der Antrag diesmal behandelt werden, weil der Bezirksrat Wenden/Thune/Harxbüttel dies seinerseits bereits getan und eine Anregung ausgesprochen hat.

Es ist bislang alles andere als klar, ob der Rat diesem Antrag folgen wird. Deshalb: Kommt zahlreich auf die Besuchertribünen!

Radio Okerwelle berichtet

Radio Okerwelle hat gestern mehrfach einen tollen Bericht gesendet, der sich jetzt auch in der Hörbar findet. Darin wird die aktuelle Situation geschildert und noch einmal ganz deutlich darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung des Bebauungsplanes die allerletzte Möglichkeit ist, die Erweiterung zu verhindern. In diesem Zusammenhang geht es natürlich auch um das Rechtsgutachten, das die BISS unlängst vorlegte. Hört mal rein, es lohnt sich!

 

Pressemitteilung zum Rechtsgutachten: Stadt muss Nuklearnutzung berücksichtigen

Pressemitteilung    04.09.2013

Bürgerinitiative Strahlenschutz:
Stadt Braunschweig muss Nutzung radioaktiver Materialien im Wohngebiet zum Schutz der Bürger ausschließen

Die Nuklearfirma Eckert&Ziegler will ihren Betrieb zur Bearbeitung und Konditionierung von Atommüll im Braunschweiger Ortsteil Thune zwischen Wohnhäusern, Schulen und Kitas ausweiten und hat ihre Absichten im  AKW-Rückbau mit dem Kauf der englischen Firma „Energy Solutions“ deutlich bekräftigt. Die Stadt Braunschweig hat sich bisher auf den Standpunkt gestellt, sie könne darauf keinen Einfluss nehmen, denn es handle sich um eine atomrechtliche Genehmigung, die Sache des Landes sei.
Die Bürgerinitiative Strahlenschutz hat die renommierte Verwaltungsrechtskanzlei Baumann um eine Stellungnahme gebeten, und die besagt eindeutig:

Die Stadt kann handeln, und sie muss es sogar!

„Eine Gemeinde kann, darf und – wenn sich dies wie im vorliegenden Fall nach Lage der Dinge aufdrängt – muss eine Gemeinde auch die Emissionen und Immissionen aus radioaktiven gewerblichen Quellen in den Blick nehmen“, heißt es in dem Rechtsgutachten, das die Bürgerinitiative den Ratsfraktionen zugeleitet hat. Die Gemengelage in Thune basiere auf einer Fehlplanung der Vergangenheit, die die Stadt jetzt korrigieren müsse.

„Damit ist offensichtlich, dass der Rat der Stadt Braunschweig bei der Standortabwägung im Rahmen eines Bebauungsplanes das Recht und die Pflicht hat, die Nutzung radioaktiver Materialien zu bewerten und gegebenenfalls zum Schutz der Bürger auszuschließen“, stellt der 2. Vorsitzende der BI Strahlenschutz, Peter Meyer, fest.

Die Stadt Braunschweig hat die Pflicht,

  • rechtswidrige Genehmigungszustände oder Fehlplanungen zu korrigieren,
  • Gefährdungssituationen (radioaktive Nutzungen, Gefahrguttransporte, Terroranschläge, Flugzeugabstürze) auszuschließen oder das Risiko zu minimieren,
  • Nutzungen festzulegen oder auszuschließen, um Konflikte zu vermeiden, sowie
  • Verschlechterungen auszuschließen und das Trennungsgebot einzuhalten.

“ Hier muss regelmäßig über konsequente Nachkontrolle behördlicher Zulassungsentscheidungen eine Beobachtung der Situation sichergestellt sein, was sich zumeist gemeindlicher Einwirkungsmöglichkeiten entzieht. Umso wichtiger ist es, dass Gemeinden von den ihnen exklusiv zur Verfügung stehenden bauleitplanerischen Möglichkeiten Gebrauch machen. „

„Die Atomanlage in Braunschweig-Thune strahlt am Zaun stärker als jedes Atomkraftwerk in Deutschland und kann nur durch nicht ganz legale Tricks ihre Strahlengenehmigungen aufrechterhalten. Die Stadt Braunschweig muss diesen Weg nicht mitgehen und kann stattdessen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Radioaktivität einstehen“, resümiert Meyer. „Wir wollen 25.000 Unterschriften sammeln, um genau dies einzufordern. Und wenn jeder, der keine Atomanlagen neben Wohnhäusern und Schulen will, am 14. September vor dem Gelände steht, sollte der Rat das sehr ernst nehmen.“

Rückfragen:
Peter Meyer  0151-27169868

www.biss-braunschweig.de   /  www.atomalarm2013.de [EDIT 24.07.2018: Link ungültig geworden]

Rechtsgutachten: Abwägungsrelevanz des Umgangs mit radioaktiven Stoffen und deren Lagerung bei der Bauleitplanung

  1. Pressemitteilung
  2. Bericht der Entsorgungskommission ESK des BMU
  3. Bericht der BRD zum Verantwortlichen Umgang mit „radioaktivem Abfall“
  4. Zusammenfassung aus Nr.3

Duisburg, ein eingekesseltes Wohngebiet …

Am 14.9. findet in Duisburg eine zweite Großdemo statt.

Demo in Braunschweig und Duisburg

Die Duisburger haben das gleiche Problem wie wir in Braunschweig. Auch dort wird Atommüll in einem Wohngebiet angeliefert, verpackt und wieder abtransportiert oder zwischengelagert.

Wir unterstützen die Duisburger Initiative und arbeiten mit ihnen auf einen Erfolg für die Zukunft hin.

Keine Atommüllverarbeitung in Wohngebieten!

Rechtsgutachten zum Bauleitverfahren stellt klar …

Das Rechtsgutachten zum Bauleitverfahren nach BauGB stellt klar, dass die Stadt Braunschweig im Gegensatz zu den Behauptungen der Stadtverwaltung das Recht und die Pflicht hat, auch radioaktive Nutzungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen zu bewerten und zum Schutz der Bevölkerung auch einzuschränken oder gar auszuschließen.

Damit hat der Rat der Stadt die Gewissheit, dass er seine Verantwortung zum Schutz der Bürger dieser Stadt auch bei dem Thema Radioaktivität als Kommune wahrnehmen kann.