BISS auf dem Weltklimatag

Bei frostigen Temperaturen stellte sich die BISS am Samstag gemeinsam mit vielen Mitwirkenden (BiBS, Asse-II-Koordinationskreis, AG Schacht Konrad, AK Fracking…) der Herausforderung, die vorweihnachtlich gestimmten Einkaufenden auf regionale und globale Gefährdungen sowie deren Zusammenhänge hinzuweisen. Die große inhaltliche Klammer lautete: Energiewende.

Im Zuge dieses Vorhabens präsentiert EZN seine Arbeit bekanntermaßen als Teil des Umweltschutzes – aber darf man, um die AKWs abzubauen, weil diese von vielen als zu gefährlich angesehen werden, einfach anderswo die Menschen gefährden, die deutlich näher an der Firma wohnen als die allermeisten Anwohner rund um Atomkraftwerke? Natürlich nicht!

Stadt verschickt Eingangsbestätigungen – auf Auslegungsdatum achten

Die Stadtverwaltung hat Eingangsbestätigungen für die Einwendungen zum neuen B-Plan versandt. In diesem Schreiben heißt es unter anderem: „Der Termin der öffentlichen Auslegung wird in der Braunschweiger Zeitung und im Internet unter
http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/bekanntmachungen/ausgelegte_bauleitplaene.html  bekanntgemacht werden.“ Mit anderen Worten: Liebe Zeitungleser und Internetwandernde, bitte achtet gemeinsam mit uns darauf, dass diese (gewöhnlich nicht besonders auffällige) öffentliche Bekanntmachung nicht untergeht. Schickt eine Mail an email@biss-braunschweig.de!

Die BZ schreibt: „Eckert & Ziegler verklagt die Stadt Braunschweig“

In einem umfangreichen Artikel beschreibt die Braunschweiger Zeitung die aktuelle Situation zwischen der Stadt Braunschweig und der Firma Eckert & Ziegler (Atommüllverarbeitung in Wenden/Thune).

http://www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/eckert-ziegler-verklagt-die-stadt-braunschweig-id812435.html

Der Artikel nimmt auch Bezug zu der von Robin Wood und der BISS eingereichten Strafanzeige gegen das Gewerbeaufsichtsamt (bezgl. Überwachungsmethodik; Strahlengenehmigung) und Eckert & Ziegler (bezgl. Umgang mit radioaktiven Materialien >> Emissionen).

Kommentar der BISS:
Dieser Artikel ist neutral und kompetent geschrieben. Auch ein nicht in dem Thema bewanderter Leser kann den Inhalt sehr gut nachvollziehen. Die BISS kann bis auf einen Punkt diesen Artikel nur unterstützen.
Aus der Antwort der Staatsanwaltschaft gegenüber der BISS geht nicht hervor, dass die Staatsanwaltschaft Hinweisen nachgegangen ist. Zum Beispiel das Gutachten der INTAC zur Strahlengenehmigung von EZN bewertet hat. Stattdessen wurden nur Antworten der von uns angezeigten juristischen Personen eingeholt und bewertet.