Mahnwachen vor dem Gelände

Ab März ändert sich wieder die Uhrzeit für unsere Mahnwachen vor dem Gelände:
Jeweils Montags von 16:00 bis 17:00 Uhr
Neben unserem Protestwagen am Gieselweg.

Es gelten die üblichen coronabedingten Maßnahmen.
Auf Grund der aktuellen Lage bleibt bis auf Weiteres unsere Sirene aus.

Fukushima-Jahrestag; Mobile Atomaufsicht am Schacht: Baustopp sofort!

Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad beginnt am Fukushima Jahrestag auch die Vorbereitungen zur Umzingelung am 22. Mai

Am 11. März 2022 ab 17 Uhr – am 11. Fukushima-Jahrestag: Wie viele Menschen brauchen wir, für die geplante Umzingelung von Schacht KONRAD am 22.05.2022*?
Wir wollen den Schacht vermessen mit unserem BAUSTOPP-Trupp, denn Schacht KONRAD ist vermessen! Treffpunkt Schacht KONRAD 1.

* Am 22. Mai 2022 werden wir mit einer Sternfahrt aus der Region und dem Land den Protest gegen Schacht KONRAD wieder sichtbar auf die Straße und an den Schacht KONRAD bringen – mit vielen Menschen den Schacht umzingeln und unserer Forderung Ausdruck geben: BAUSTOPP SOFORT!

AG Schacht Konrad

Anwohner klagen: Klage-Kapitel Nr.6

Die Klage gegen die Strahlengenehmigung, die Eckert & Ziegler erteilt wurde (und der Firma Buchler als Rechtsvorgänger mit Start im Jahr 1975 und einer 1000 fachen Erhöhung bis zum Jahr 2004), ist von Anwohnern eingereicht worden, weil die Prüfung dieser  Strahlengenehmigung durch das Niedersächsische Umweltministerium in Hannover (NMU) nach sieben Jahren selbst im Jahr 2019 immer noch keine Ergebnisse zur Folge hatte.

Kapitel Nr.0:

  • Die BISS unterstützt vier Anwohner bei der Einreichung der Klage gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler. Und das nicht nur fachlich, sondern auch durch die Einrichtung eines Rechtshilfefonds, der die finanziellen Risiken auffangen wird.

Kapitel Nr.1:

  • Am 17. Dezember 2019 ist die Klage gegen die Strahlengenehmigung des NMU, die für Eckert & Ziegler ausgestellt worden ist, vom Verwaltungsgericht Braunschweig angenommen worden.

Kapitel Nr.2:

  • Die Verzögerungstaktiken des NMU und deren Anwälte nehmen formen an. Das NMU bietet den Klägern an, mit einer 3 stufigen Verfügung einige Teile der Strahlengenehmigung zu verändern, damit die Kläger auf Teile der Klage verzichten. Die BISS hilft den Klägern bei der Reaktion auf diese Änderungen, damit das Gericht diese Änderungen besser, als nicht ausreichend, einschätzen kann. Die Stadt Braunschweig wurde zwar zu einer Stellungnahme zu den Änderungen in der Strahlengenehmigung aufgefordert, hat aber diese Möglichkeit der Einflussnahme bislang nicht wahrgenommen.

Kapitel Nr.3:

  • Die Anwälte des NMU haben seit dem 17. Dezember 2019 weder konkret auf die Klage der Anwohner geantwortet noch wurden die Akten des NMU für eine Akteneinsicht durch die klagenden Anwohner freigegeben. Die durch das NMU gewünschte Frist zur Klage-Erwiderung bis Juli 2021 wurde nun aufgrund einer Einwendung der Kläger durch das Gericht in Braunschweig auf den 31. März 2021 abgekürzt.

Kapitel Nr.4:

  • Endlich sind die ersten Akten zur Einsicht beim Anwalt der Kläger eingegangen und konnten eingesehen werden. Leider, leider endet der Zeitraum der Akten im Jahr 2013.
  • Nach wiederholter Verzögerungstaktik des Landesumweltministeriums hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht dem Landesumweltministerium den Termin 31.5.2021 gewährt, um die Klageerwiderung und die Akteneinsicht zu ermöglichen. Immerhin hat das Gericht nun darauf hingewiesen, dass Eckert  & Ziegler nicht derjenige ist, der die Schwärzung der Akten vornehmen muss, sondern das Landesumweltministerium. Auch die Klageerwiderung wird nun vom Gericht eingefordert. Verzögerungen Adé?

Kapitel Nr.5:

  • Nun doch bis zum 30.6.2021 hat sich das Landesumweltministerium (NMU) mit der Klageerwiderung auf die Anwohnerklage gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler Zeit gelassen. 152 Seiten Erwiderung wurden dem Gericht und den Anwohnern zur Kommentierung übergeben. Wieder einmal mit erheblichen Fehlern in der Argumentation. Darum mussten die Anwohner mit ihrem Anwalt eine umfangreiche 76 Seiten starke Kommentierung zusammenstellen. Nun hat sich wiederum das NMU Zeit bis zum 31.Januar 2022 ausgebeten, um darauf zu reagieren.
  • Das NMU hat in seiner Erwiderung Rechenfehler begangen, falsch zitiert und Messergebnisse versucht zu vertuschen. Oder haben die Anwohner einfach nur falsch gelesen? Das Gericht wird dies entscheiden.
  • Selbst Eckert & Ziegler hat sich mal wieder eingemischt. Dieses Mal wollten sie dem Gericht erklären, dass die Anwohner gar kein Recht auf Klage haben. Dabei wurde doch die Klage explizit vom Braunschweiger Verwaltungsgericht zugelassen! Auch das wird das Gericht entscheiden.

Kapitel Nr.6:

  • Die Klageerwiderung zum 31.1.2022 vom Landesumweltministerium wurde erneut von Eckert & Ziegler für eigene Anmerkungen, zur wiederholten Behauptung die Klage sei unrechtmäßig, genutzt. Die Kläger mussten auch erneut auf falsche Interpretationen reagieren und fehlerhafte Darstellungen der Beklagten korrigieren. Das andauernde PingPong Spiel mit Erwiderung auf Erwiderung auf Erwiderung … scheint so langsam nicht mehr zielführend. Der Anwalt der Kläger (RA Wollenteit) erarbeitet gerade zusammen mit den Klägern und der BISS eine Antwort.

„Die DAV sieht die Atomkraft NICHT als nachhaltig an“

https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/die-dav-sieht-die-atomkraft-nicht-als-nachhaltig-an-3121473.html

26.01.2022 Branche

Anlässlich des Plans der EU-Kommission, Atomkraft als nachhaltig
einzustufen, hat Versicherungsmagazin Matthias Land aus dem Ausschuss
Schadenversicherung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) um eine
Einschätzung gebeten.

Die EU-Kommission plant, neben Gas auch Atomkraft als nachhaltiges
Investment einzustufen. Dabei gilt diese Form der Energieerzeugung als
nicht versicherbar. Kurz nach der Katastrophe von Fukushima im Jahr 2011
veröffentlichten die Versicherungsforen Leipzig eine Studie, wonach die
Haftpflichtpolice 19,5 Milliarden Euro jährlich kosten müsste, pro
Kraftwerk und bei einer Bereitstellung der gesamten Versicherungssumme
nach 100 Jahren. Sie haben sich die Untersuchung für uns noch einmal
angesehen. Wie schätzen Sie das Ergebnis heute ein?
Das Ergebnis ist valide. Eine Besonderheit der Studie ist die
Bandbreite, mit der gearbeitet wurde. Zugrunde gelegt wurde eine
mittlere gesamt zu zahlende Versicherungssumme von 6.090 Milliarden
Euro. Bei einer Weitergabe der Versicherungskosten an den Verbraucher
würde sich, je nach Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadenfalls, der
Preis für Atomstrom laut den Berechnungen von 0,139 Euro auf bis zu 2,36
Euro je Kilowattstunde erhöhen. Das entspricht einem Plus von 46 bis 780
Prozent. Selbst die Untergrenze ist schon eine Ansage. „Die DAV sieht die Atomkraft NICHT als nachhaltig an“ weiterlesen

Mahnwachen vor dem Gelände

Die Mahnwache am 21.02.22 entfällt aus Termingründen. Am 28.02.22 geht es wieder wie gewohnt um 15:00 Uhr – 16:00 Uhr weiter:  Ort: Harxbütteler Straße / Ecke Gieselweg, 1,5m Abstand, Bitte bringt Mund-Nasenschutz mit!