„Offener Brief“ der BISS an Medien und Politik gegen den Bauantrag von GE

Es gibt viele Gründe gegen einen Bauantrag von GE Heathcare Buchler GmbH & Co. KG, der nur durch eine Ausnahmegenehmigung von der aktuell gültigen Veränderungssperre für das Buchler Gelände möglich wäre.

Unsere Gründe haben wir in einem offenen Brief an die Medien und die Politik zusammengefasst. => Offener Brief der BISS

Zu guter Letzt …gibt es eine Ausnahme, dann gibt es auch eine zweite Ausnahme, und dann gibt es Bestandsschutz, und dann gibt es neues Bauvolumen, und dann gibt es investiertes  Geld, und viele weitere vorgeschobene Gründe um einer Erweiterung von Eckert & Ziegler nicht entgegen zu treten.

Schiffstransport von Obrigheim nach Lubmin: über Wenden – Thune

Was bedeutet eigentlich der Rückbau eines Atomkraftwerkes?

Zum Beispiel Atommüll-Tourismus durch die Bundesrepublik, d.h. Transporte, die bei Vor-Ort-Konditionierung vermeidbar wären bzw. sein sollten.

Der Atommüll-Transport vom AKW Obrigheim startete am 24. Mai zum Zwischenlager Nord, im Industriehafen Lubmin (hier weiterlesen).

Diesem Atommülltransport könnten wir ein Geleit erweisen, indem wir auf der Brücke am [veraltet: Mittwoch den 30.5.] [aktuell: Donnerstag den 31.5.] zwischen Wenden und Thune bei der Durchfahrt Präsenz zeigen.

Weitere Informationen und Termine folgen.

BIBS-Presseinfo zum Expertenhearing „Fracking“

Die folgende Presseinfo veröffentlichen wir hier, weil auch Fracking eine Gefährdung für die Umwelt, in der wir leben, darstellt.

PRESSEINFO

Expertenhearing zum Thema
„Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Fracking“
am 3.7.2012 um 17h30  in der Stadthalle Braunschweig

Auf Rückfrage der BIBS-Fraktion hat der Zweckverband Großraum Braun-
schweig (ZGB) am 22.5.2012 bestätigt, dass das so genannte „Expertenhea-
ring zu Fracking-Vorhaben in der Region“ noch vor der Sommerpause am
Dienstag, den 3.7. um 17h30 in der Stadthalle stattfinden soll. 
 
Da bislang der Termin offenbar nur auf der Homepage des ZGBs bekanntge-
macht wurde, lassen wir Ihnen diese Information auch auf diesem Wege zu
kommen. Eine ausschließliche Bekanntgabe auf der Internetseite des Verban-
des reicht nach unserer Auffassung nicht aus!
 
Gez.
Dr. Dr. Wolfgang Büchs
BIBS-Ratsherr