100 Gute Gründe gegen Atomkraft … mal aufgeschrieben

Mit der Unterstützung der Elektrizitätswerke Schönau (EWS) und der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt sind 100 Gute Gründe gegen Atomkraft einmal aufgeschrieben worden.

Erst wenn man etwas in Ruhe lesen und darüber nachddenken kann, ist manchmal ein klarer Gedanke erst möglich.

Lasst euch die Zeit und schaut mal rein.

Hier stehen alle 100 Gründe auf einen Blick: https://www.100-gute-gruende.de/gruende/

Aktuelle Online Vorträge und Vorträge aus 2020 auf YouTube

.ausgestrahlt bietet Online Vorträge und die Verlinkung auf vergangene Vorträge auf YouTube aus dem Jahr 2020.

Die Vorträge sind zu den Themen:

  • „Standortsuche in Deutschland für unseren Atommüll“
  • 10 Jahre nach Fukushima

Informationen zu den Vorträgen und den Anmeldungen finden Sie/Ihr hier:
https://www.ausgestrahlt.de/mitmachen/infoveranstaltung-ausgestrahlt/online/

Atomwaffenverbotsvertrag tritt in Kraft

Das muss gefeiert werden – auch in Braunschweig (Einladung)

Die Stadt Braunschweig hisst die Fahne der Mayors For Peace (Bürgermeister für den Frieden)

Am 22. Januar tritt der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen in Kraft, ein großer Erfolg der Friedensbewegung weltweit. Der Verbotsvertrag ist ein wichtiger Schritt, um die Vision einer Welt ohne Atomwaffen wahr werden zu lassen. Unser Ziel: Deutschland tritt bei und wird atomwaffenfrei. Wir fordern, dass die kommende Bundesregierung den Wunsch der großen Mehrheit der Menschen umsetzt. Sie muss dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten, den bereits 51 Staaten ratifiziert haben. Es dürfen keine neuen Atombomber angeschafft und der Abzug der Waffen aus Büchel (Rheinland-Pfalz) sowie der Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe muss eingeleitet werden.

Mit dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages gewinnen auch wir neue Kraft für den weiteren notwendigen langen Atem.

Das Friedensbündnis Braunschweig lädt ein:
Braunschweig, Freitag, 22. Januar, 11.00 – 12.30 Uhr, auf dem Platz der Deutschen Einheit vor dem Rathaus.

  • Die Stadt Braunschweig hisst die Fahne der Mayors For Peace.
  • Es sprechen: die Bürgermeisterin Frau Ihbe und eine Vertreterin des Friedensbündnis und des Friedenszentrums Braunschweig e.V.

Die Veranstaltung findet unter Coronabedingungen statt: mit Maske und Abstand!

Friedensbündnis Braunschweig

Meldepflichtiges Ereignis bei Eckert & Ziegler: Radioaktive Abluft im Dezember zu hoch!

Eckert & Ziegler musste dem Umweltministerium am 17.12.2020 mitteilen, dass der maximal zulässige radioaktive Abluftwert für das Nuklid C-14 im Dezember überschritten wurde (siehe Meldepflichtiges Ereignis bei Braunschweiger Unternehmen).

Laut der aktuellen Abluftverordnung darf Eckert & Ziegler monatlich maximal 25 Millionen Becquerel dieses radioaktiven Stoffes über den Kamin A4 in die Umwelt freisetzen. Allein in der 50. Kalenderwoche waren es für das radioaktive C-14 mehr als diese 25 Millionen Becquerel, wohlgemerkt in enger Nachbarschaft zu Wohnhäusern und Schulen.

Besonders brisant: die erst gerade aktuell angepasste Abluftgenehmigung bei Eckert & Ziegler erlaubt, dass radioaktive Stoffe in sehr hohem Maße über die Schornsteine in die Luft freigesetzt werden dürfen. Die genehmigten Werte liegen insgesamt über dem 500-fachen der Strahlenschutzverordnung (siehe Tabelle 4+6 der StrSchV). Das Umweltministerium hat diese Diskrepanz bisher nicht aufgeklärt, obwohl dies von den Klägern gegen die Strahlengenehmigung im laufenden Gerichtsverfahren explizit gefordert worden ist.

Mit dem aktuellen Vorfall beschert Eckert & Ziegler den Bürger*innen im Braunschweiger Land ein makaberes Weihnachtsgeschenk und macht noch einmal deutlich: Die radioaktive Abluft stellt auch im sogenannten Normalbetrieb ein Problem dar. Ein großer Störfall könnte in einer Katastrophe enden.

Trotz Anwohnerklage: Eckert & Ziegler will Labore bauen.

Es geht wieder los – die Anwohnerklage gegen die Höhe der Umgangsgenehmigungen scheint die Nuklearfirma neben Schulen und Wohnhäusern nicht davon abzuhalten, ihre Medizinsparte um 100 % zu vergrößern. Die Stadtverwaltung teilt am 8.12. mit, dass Eckert & Ziegler bereits am 20.11.2020 gegenüber dem Baudezernat eine Bauabsicht vorgebracht habe.

Umgangsgenehmigung ändern: starke Strahlung nach Thune

Ursprünglich strebte die Firma eine Erweiterung der Atommüllverarbeitung an, dann sollten immerhin noch Lagerräume für Atommüll errichtet werden (so auch nachzulesen in der BZ vom 8. Dez.). Jetzt sind Büros sowie zu einem späteren Zeitpunkt Labore für den Umgang mit radioaktiven Materialien zur Produktion von Radiopharmaka in Planung.

Dass dafür sogar eine Änderung der Umgangsgenehmigung – die ja gerade beklagt wird – nötig ist, scheint keine Rolle zu spielen. Auch die Tatsache, dass gerade kurzlebige Isotope, wie sie hier für die Radiopharmazie benötigt werden, sehr starke Strahler sind, scheint niemanden zu stören. Der Begriff „schwach-radioaktiv“ kommt übrigens in der Strahlenschutzverordnung nicht vor. Allerdings regelt die Strahlenschutzverordnung darin, wann es sich um hochradioaktive Strahlenquellen handelt und genau nach dieser Definition war zum Beispiel beim Störfall im November 2017 eine hochradioaktive Strahlenquelle betroffen. Fälschlicherweise wurde auch damals der Begriff „schwach-radioaktiv“ benutzt.

Wirrwarr um Bebauungspläne

Weil das Landesumweltministerium immer noch die fehlerhafte Störfallanalyse von Eckert & Ziegler prüfen lässt und auch immer noch nicht die Strahlengenehmigung wie angekündigt nachvollziehbar eingeschränkt hat, will die Stadtverwaltung ihren neuen Bebauungsplan TH-24 für das Industriegebiet mitten in Braunschweig-Thune noch hinauszögern. Dieses schwebende Verfahren hält aber weder Eckert & Ziegler noch die Stadt davon ab über den Bau von Büro-Containern und radioaktiven Laboren im Rahmen des völlig veralteten Bebauungsplans TH-18 zu verhandeln.

Stadt, Land, kein schneller Redefluss

Und die Stadt macht mit.

Auf Landesebene hingegen zieht sich aktuell die Klage der Anwohner vom 17. Dez. 2019 gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler in die Länge:

Frühestens bis zum 30.06.2021 will das Landesumweltministerium zur Klage Stellung nehmen.

Das NMU bestätigt damit den Eindruck von bewusst herbeigeführten und nicht hinnehmbaren Verzögerungen, die erst zur Klage der Anwohner geführt hatten. Bis zur Klageerwiderung soll laut Aussage der Stadt aber auch kein neuer Bebauungsplan TH-24 erstellt werden, der vielleicht Einschränkungen für Eckert & Ziegler bedeuten könnte. In diese „Lücke“ grätscht nun der Bauantrag.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?

BISS e.V.