Ahaus: Demonstration gegen 152 Castor-Transporte

300.000 abgebrannte Brennelemente, die zur Zeit in Jülich ohne Genehmigung gelagert werden, sollen in 152 Castoren nach Ahaus transportiert werden.

Dieser Tranport führt 180 km quer von Süd nach Nord durch Nordrhein-Westfalen.

Viele Anti-Atom-Bürgerinitiativen rufen zur Demostration gegen diese Transporte auf.

Nein! Zu 152 sinnlosen Atommülltransporten

Demonstration mit Infos, Treckerkorso und Live Musik

15. Septembver 2024, 14 Uhr am Rathaus Ahaus

  • Keine Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus
  • Befristeter Weiterbetrieb des bestehenden Lagers in Jülich
  • Neubau eines Zwischenlagers in Jülich

Weitere Infos unter www.bi-ahaus.de

 

Benefiz-Konzert für den Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V.

Die Musik-Bands

  • Sueno del Sol
  • Axel Uhde
  • HUK

geben ein Benefiz-Konzert und möchten damit Spenden für den Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. einsammeln.

Die Spenden werden zur Unterstützung der Anwohner-Klage gegen die Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler  eingesetzt.

Neben guter Musik, Speisen, Getränken und gemütlicher Stimmung gibt es vor der Veranstaltung Informationen zur BISS, dem Rechtshilfefonds und der Anwohner-Klage.

Kommt vorbei, genießt den Abend und unterstützt die Anwohner-Klage.

Wir freuen uns.

BISS e.V.

Doppelt soviel Leukemiefälle in Papenteich (Gifhorn)

Die Pressemitteilung der Samtgemeinde Papenteich berichtet über eine Verdoppelung der Leukemiefälle zwischen 2016 und 2021.

Auf die Anfrage eines besorgten Bürgers, ob auch der Zusammenhang mit der Nuklearfirma Eckert & Ziegler untersucht wird (Beschäftigungen oder andere Tätigkeiten /Zulieferer, Reinigungsfirmen, Handwerker, etc./ auf dem Gelände oder aber durch Emissionen verschiedener Art von dem Gelände), ging die Samtgemeinde Papenteich nicht ein und verwies auf die Angaben in der Pressemitteilung.

Pressemitteilung der Samtgemeinde Papenteich zu den Leukemiefällen

Krypton-Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht Braunschweig zum Erhalt von Informationen nach UIG

Eigentlich darf jeder Bürger nach dem Umwelt-Informations-Gesetz (UIG) Informationen von Verwaltungen und Behörden bekommen. Es gibt sogar noch ein Informationsfreiheitsgesetz, dass speziell Verwaltungsinformationen für Bürger zugängig machen soll.

Im Fall der Freisetzung von Krypton-85 seitens der PTB vor drei Jahren, das radioaktive Material war aus einem Messröhrchen entwichen, scheinen diese Gesetze aber nicht zu gelten. Die PTB meldete es als besonderes Vorkommnis und ließ die Ursachen von einem Sachverständigen des TÜV Nord untersuchen.

Ein Anwohner beantragte Einsicht in das Gutachten des TÜV Nord, was konsequent abgelehnt wurde.

Die PTB schaltete dann Eckert und Ziegler als vermeintlich Betroffene und Beigeladene bei Gericht ein; angeblich hat E & Z das Messröhrchen hergestellt. E & Z argumentierte wieder einmal mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die einer Veröffentlichung entgegenständen.

Nun findet die Gerichtsverhandlung zur Einsicht in das TÜV Gutachten statt:
19. September um 13.30 Uhr im Verwaltungsgericht Braunschweig, Sitzungssaal 1.

Die PTB argumentiert so, dass nach § 109 der Strahlenschutzverordnung grundsätzlich die Weitergabe von Informationen zu einem „besonderen Vorkommnis“ (und erst recht natürlich zu einem Störfall) untersagt sei; dort heißt es, dass der Strahlenschutzbeauftragte der betreffenden Einrichtung Informationen über besondere Vorkommnisse vor „Unbefugten“ schützen müsse.

Damit wäre das Umweltinformationsgesetz wie das Informationsfreiheitsgesetz ausgehebelt, die Bürgerinnen und Bürger müssten sich mit den Informationen abfinden, die die betreffende Einrichtung freiwillig herausgibt. Eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit wäre damit nicht mehr möglich.

Nach dem UIG würde das Argument des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses übrigens entfallen.

Schaut euch die Entscheidung selbst an. Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich.