Eigentlich darf jeder Bürger nach dem Umwelt-Informations-Gesetz (UIG) Informationen von Verwaltungen und Behörden bekommen. Es gibt sogar noch ein Informationsfreiheitsgesetz, dass speziell Verwaltungsinformationen für Bürger zugängig machen soll.
Im Fall der Freisetzung von Krypton-85 seitens der PTB vor drei Jahren, das radioaktive Material war aus einem Messröhrchen entwichen, scheinen diese Gesetze aber nicht zu gelten. Die PTB meldete es als besonderes Vorkommnis und ließ die Ursachen von einem Sachverständigen des TÜV Nord untersuchen.
Ein Anwohner beantragte Einsicht in das Gutachten des TÜV Nord, was konsequent abgelehnt wurde.
Die PTB schaltete dann Eckert und Ziegler als vermeintlich Betroffene und Beigeladene bei Gericht ein; angeblich hat E & Z das Messröhrchen hergestellt. E & Z argumentierte wieder einmal mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die einer Veröffentlichung entgegenständen.
Nun findet die Gerichtsverhandlung zur Einsicht in das TÜV Gutachten statt:
19. September um 13.30 Uhr im Verwaltungsgericht Braunschweig, Sitzungssaal 1.
Die PTB argumentiert so, dass nach § 109 der Strahlenschutzverordnung grundsätzlich die Weitergabe von Informationen zu einem „besonderen Vorkommnis“ (und erst recht natürlich zu einem Störfall) untersagt sei; dort heißt es, dass der Strahlenschutzbeauftragte der betreffenden Einrichtung Informationen über besondere Vorkommnisse vor „Unbefugten“ schützen müsse.
Damit wäre das Umweltinformationsgesetz wie das Informationsfreiheitsgesetz ausgehebelt, die Bürgerinnen und Bürger müssten sich mit den Informationen abfinden, die die betreffende Einrichtung freiwillig herausgibt. Eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit wäre damit nicht mehr möglich.
Nach dem UIG würde das Argument des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses übrigens entfallen.
Schaut euch die Entscheidung selbst an. Die Gerichtsverhandlung ist öffentlich.